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Beschreibung
vor 4 Jahren
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch das erst 2015
eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für
verfassungswidrig erklärt. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes
Sterben, begründet das Gericht sein Urteil. Das schließe die
Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von
Dritten in Anspruch zu nehmen. Der Strafrechtsparagraf 217 mache
das weitgehend unmöglich. Die Richter erklärten das Verbot nach
Klagen von Kranken, Sterbehelfern und Ärzten für nichtig. (Az. 2
BvR 2347/15 u.a.)
eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für
verfassungswidrig erklärt. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes
Sterben, begründet das Gericht sein Urteil. Das schließe die
Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von
Dritten in Anspruch zu nehmen. Der Strafrechtsparagraf 217 mache
das weitgehend unmöglich. Die Richter erklärten das Verbot nach
Klagen von Kranken, Sterbehelfern und Ärzten für nichtig. (Az. 2
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