Kassenbonpflicht - was soll ich tun? Deine Zeit rennt!

Kassenbonpflicht - was soll ich tun? Deine Zeit rennt!

8 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Im Rahmen des Kassengesetzes wurde per 1.1.2020 eine
Belegausgabeverpflichtung (=Bonpflicht) für alle elektronischen
Kassen eingeführt. Die ursprünglich damit einhergehende Ausstattung
der elektronischen Kassen mit einer zertifizierten technischen
Sicherheitseinrichtung (TSE) sowie die Meldepflicht hinsichtlich
Kasse und der dazugehörigen TSE ans Finanzamt wurden mangels
technischer Voraussetzungen bis zum 1.10.2020 ausgesetzt. Der Bund
möchte auch unter den gegebenen Pandemieumständen an diesem Termin
festhalten. Ungeachtet dessen haben die Länder Baden-Württemberg,
Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, NRW, das Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein
diese Frist coronabedingt bis zum 1.4.2021 verlängert. Webinar
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