Neues Gebäudeenergiegesetz kommt
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Florian Leupelt und Patrick Stimpfle unterhalten sich über den
Gesetzesvorschlag der Bundesregierung. Ab dem 1. Januar 2024 soll
möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent
Erneuerbarer Energie betrieben werden.
Diese sind:
der Anschluss an ein Wärmenetz
eine elektrische Wärmepumpe
eine Stromdirektheizung
eine Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und
Gas- oder Ölkessel)
eine Heizung auf der Basis von Solarthermie
eine „H2-Ready“-Gasheizung, also einer Heizung, die auf 100
Prozent Wasserstoff umrüstbar ist (nur unter bestimmten
Bedingungen)
eine Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich
erneuerbare Gase nutzt – mindestens zu 65 Prozent Biomethan,
biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff
In Bestandsgebäuden stehen darüber hinaus folgende
Systeme zur Auswahl:
Biomasseheizungen: Scheitholz-Holzvergaserkessel
Pelletheizung
Hackschnitzelheizung
Kamin-Kachelofen
Gasheizungen, die nachweislich erneuerbare Gase nutzen –
mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder
Wasserstoff
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