#67: So setzt man sich selbst von der Steuer ab

#67: So setzt man sich selbst von der Steuer ab

34 Minuten

Beschreibung

vor 11 Monaten
Es klingt falsch, ist aber doch möglich: Sich selbst in Form der
Persönlichkeitsrechte und Namensrechte von der Steuer absetzen. Das
Aktivierungsverbot für selbsterstellte immaterielle
Vermögensgegenstände findet bei der Einlage zur Betriebseröffnung
keine Anwendung. Wir erläutern, wie Influencer und andere
öffentliche Persönlichkeiten ihre Persönlichkeitsrechte bewerten
und steuerlich geltend machen können. Außerdem werfen wir einen
Blick auf die Zoll Auktionen, bei denen beschlagnahmte Artikel wie
Bushidos goldene Schallplatte und Rolex Uhren versteigert werden.
Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest
Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau
gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast
"Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter
folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/4dDakDX Hier findest Du
unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder
eine einmalige Steuerfrage zu stellen:
https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder
Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an:
podcast@steuerversum.de\

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