#43: Sind schwarze Anzüge wirklich nicht steuerlich absetzbar? Steuertricks für Berufskleidung
27 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
In dieser Episode des Podcasts diskutieren wir über das Thema
Berufskleidung und die Möglichkeiten, diese von der Steuer
abzusetzen. Wir beleuchten das Thema von verschiedenen Seiten,
beginnend mit der Abgrenzung zwischen typischer Berufskleidung und
bürgerlicher Kleidung. Die Abgrenzung ist von besonderer Bedeutung,
da nur Kosten für typische Berufskleidung, die nahezu
ausschließlich beruflich genutzt wird und durch eine
Unterscheidungs- oder Schutzfunktion charakterisiert ist,
steuerlich absetzbar sind. Zu solcher Kleidung gehören etwa
Arbeitsanzüge, Schutzkleidung, Uniformen und Amtstrachten. Im
Gegensatz dazu können Kosten für bürgerliche Kleidung, selbst wenn
sie ausschließlich im Beruf genutzt wird, nicht steuerlich geltend
gemacht werden. Wir besprechen auch zusätzliche abzugsfähige Kosten
wie Reinigungskosten für typische Berufskleidung. Diese sind
abziehbar, auch wenn die Reinigung in der privaten Waschmaschine
erfolgt. Darüber hinaus berücksichtigen wir die steuerlichen
Aspekte der Überlassung von Arbeitskleidung durch den Arbeitgeber
an den Arbeitnehmer. Die Überlassung typischer Berufskleidung ist
steuerfrei, während die Überlassung von bürgerlicher Kleidung als
steuerpflichtige Sachlohngewährung gilt. Wir diskutieren auch die
jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu diesem Thema.
Der BFH hat in einer Entscheidung vom 16. März 2022 (VIII R 33/18,
BStBl. II 2022, 614, DStR 2022, 1253) eine restriktive Auslegung
dieses Themas vorgenommen. Demnach kann bürgerliche Kleidung, auch
wenn sie ausschließlich beruflich genutzt wird, grundsätzlich nicht
zu abzugsfähigen Kosten führen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn
die Kleidung durch ein Firmenemblem oder Ähnliches gekennzeichnet
ist und dadurch als typische Berufskleidung eingestuft werden kann.
Berufskleidung und die Möglichkeiten, diese von der Steuer
abzusetzen. Wir beleuchten das Thema von verschiedenen Seiten,
beginnend mit der Abgrenzung zwischen typischer Berufskleidung und
bürgerlicher Kleidung. Die Abgrenzung ist von besonderer Bedeutung,
da nur Kosten für typische Berufskleidung, die nahezu
ausschließlich beruflich genutzt wird und durch eine
Unterscheidungs- oder Schutzfunktion charakterisiert ist,
steuerlich absetzbar sind. Zu solcher Kleidung gehören etwa
Arbeitsanzüge, Schutzkleidung, Uniformen und Amtstrachten. Im
Gegensatz dazu können Kosten für bürgerliche Kleidung, selbst wenn
sie ausschließlich im Beruf genutzt wird, nicht steuerlich geltend
gemacht werden. Wir besprechen auch zusätzliche abzugsfähige Kosten
wie Reinigungskosten für typische Berufskleidung. Diese sind
abziehbar, auch wenn die Reinigung in der privaten Waschmaschine
erfolgt. Darüber hinaus berücksichtigen wir die steuerlichen
Aspekte der Überlassung von Arbeitskleidung durch den Arbeitgeber
an den Arbeitnehmer. Die Überlassung typischer Berufskleidung ist
steuerfrei, während die Überlassung von bürgerlicher Kleidung als
steuerpflichtige Sachlohngewährung gilt. Wir diskutieren auch die
jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu diesem Thema.
Der BFH hat in einer Entscheidung vom 16. März 2022 (VIII R 33/18,
BStBl. II 2022, 614, DStR 2022, 1253) eine restriktive Auslegung
dieses Themas vorgenommen. Demnach kann bürgerliche Kleidung, auch
wenn sie ausschließlich beruflich genutzt wird, grundsätzlich nicht
zu abzugsfähigen Kosten führen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn
die Kleidung durch ein Firmenemblem oder Ähnliches gekennzeichnet
ist und dadurch als typische Berufskleidung eingestuft werden kann.
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