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Beschreibung
vor 9 Monaten
Freunde, Mitglieder und Fördermitglieder können die
spendenfinanzierten Dienste der Malteser nicht nur zu Lebzeiten
finanziell unterstützen. Auch über den Tod hinaus kann man im
eigenen Testament die Malteser berücksichtigen. Was alles zu
beachten ist, wenn die Malteser als gemeinnützige Organisation im
Testament vorkommen sollen, weiß Rechtsanwalt Walter Hylek aus
München. Der Fachmann für Erbrecht hält regelmäßig für die Malteser
Vorträge zum Thema „Vererben“ und erklärt im Podcast, wer bei der
Abfassung des Testaments am besten helfen kann, und wie die
Malteser darin bedacht werden können. Konrad von Soden,
Diözesanreferent Fundraising, Großspender und Stiftungen,
berichtet, wofür die Malteser die Spenden aus Nachlässen nutzen und
wie man an eine Einladung zum nächsten Vortrag kommt.
spendenfinanzierten Dienste der Malteser nicht nur zu Lebzeiten
finanziell unterstützen. Auch über den Tod hinaus kann man im
eigenen Testament die Malteser berücksichtigen. Was alles zu
beachten ist, wenn die Malteser als gemeinnützige Organisation im
Testament vorkommen sollen, weiß Rechtsanwalt Walter Hylek aus
München. Der Fachmann für Erbrecht hält regelmäßig für die Malteser
Vorträge zum Thema „Vererben“ und erklärt im Podcast, wer bei der
Abfassung des Testaments am besten helfen kann, und wie die
Malteser darin bedacht werden können. Konrad von Soden,
Diözesanreferent Fundraising, Großspender und Stiftungen,
berichtet, wofür die Malteser die Spenden aus Nachlässen nutzen und
wie man an eine Einladung zum nächsten Vortrag kommt.
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