Wer will wieder juristische Dieselabgase schnuppern?
Schon wieder der Dieselskandal
39 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Schon wieder haben wir eine BGH-Enscheidung zum Dieselskandal.
Diesmal geht es nicht um einen deliktischen Anspruch aus § 826 BGB,
sondern um eine rein kaufrechtliche Frage. Insbesondere geht es
darum, inwiefern der Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung
dadurch beeinflusst wird, dass nur ein Nachfolgemodell in Frage
kommt, das einen höheren Listenpreis hat. Daneben hatte sich der
BGH mit einer praktisch sehr wichtigen, aber in der Ausbildung
weniger relevanten Beweislastfrage zu befassen. BGH, Urteil vom 8.
Dezember 2021 – VIII ZR 190/19
Diesmal geht es nicht um einen deliktischen Anspruch aus § 826 BGB,
sondern um eine rein kaufrechtliche Frage. Insbesondere geht es
darum, inwiefern der Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung
dadurch beeinflusst wird, dass nur ein Nachfolgemodell in Frage
kommt, das einen höheren Listenpreis hat. Daneben hatte sich der
BGH mit einer praktisch sehr wichtigen, aber in der Ausbildung
weniger relevanten Beweislastfrage zu befassen. BGH, Urteil vom 8.
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