Kneipp & Co. auf Kassenrezept – das Comeback der ambulanten Kur

Kneipp & Co. auf Kassenrezept – das Comeback der ambulanten Kur

20 Jahre nach ihrer Herabstufung ist die Kur nach…
15 Minuten
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Beschreibung

vor 2 Jahren
20 Jahre nach ihrer Herabstufung ist die Kur nach der Anerkennung
als evidenzbasierte Therapiemaßnahme wieder als Pflichtleistung der
gesetzlichen Krankenkassen im Sozialgesetzbuch verankert. Die
spezifische Kombination von ortsgebundenen Heilmaßnahmen kann zur
Primär- und Sekundärprävention bei chronischen Erkrankungen
verordnet werden. Neben der klassischen dreiwöchigen Kur stehen
auch moderne Konzepte mit einer einwöchigen Kompaktkur zur
Verfügung. Vor dem Hintergrund der langen Arbeitsausfallzeiten bei
einem chronischen Erschöpfungssyndrom oder anderer chronischer
Erkrankungen ist der zeitliche Aufwand für eine Kur gering. Im
Kurantrag sind nicht nur die Indikation, sondern auch die
Begründung für eine Anwendung von ortsgebundenen Therapiemaßnahmen
darzulegen. Dr. Martin Fedder spricht in dieser Folge mit Dr.
Christian Alex aus Waal und Dr. Ulrike Stefanowski aus
Hohenschäftlarn über die Beantragung und den Nutzen der Kur als
evidenzbasierte Maßnahme für Patientinnen und Patienten mit
chronischen Erkrankungen, die aktuell wieder als Pflichtleistung
der Krankenkassen zur Verfügung steht. Mit freundlicher
Unterstützung des Bayerischen Heilbäderverbands

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