Folge 151: Fitnesscenter bietet nicht alle Leistungen wegen Corona an
Radio Regenbogen
2 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Carla aus Karlsruhe mailt uns folgendes: "In Deutschland gehen über
11 Millionen Menschen ins Fitnessstudio. Dürfen die Fitnessstudios
den gesamten Mitgliedsbeitrag einfordern, wenn sie nicht das im
Vertrag stehende gesamte Angebot stellen? So sind Wellnessbereich,
Schwimmbecken, Sauna, Solebecken, Duschen und Umkleiden usw.
gesperrt. Das Angebot kann nicht voll genutzt werden. Aber der
Beitrag berechnet sich ja aus dem gesamten Angebote. Über eine
Antwort würde ich und weitere 11 Millionen Menschen sich sehr
freuen." Und die Antwort hören alle 11 Millionen
Fitnesscentergeher*innen hier - von Star-Anwalt Ingo Lenßen.
11 Millionen Menschen ins Fitnessstudio. Dürfen die Fitnessstudios
den gesamten Mitgliedsbeitrag einfordern, wenn sie nicht das im
Vertrag stehende gesamte Angebot stellen? So sind Wellnessbereich,
Schwimmbecken, Sauna, Solebecken, Duschen und Umkleiden usw.
gesperrt. Das Angebot kann nicht voll genutzt werden. Aber der
Beitrag berechnet sich ja aus dem gesamten Angebote. Über eine
Antwort würde ich und weitere 11 Millionen Menschen sich sehr
freuen." Und die Antwort hören alle 11 Millionen
Fitnesscentergeher*innen hier - von Star-Anwalt Ingo Lenßen.
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