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Beschreibung
vor 4 Jahren
Susi aus Achern ist auf einem Parkplatz eines großen Supermarktes
einer ins Auto gefahren. Da er sich nicht an die "rechts vor links"
Regel gehalten hatte, dachte sie, die Sache ist klar. Aber die
Polizisten meinten "rechts vor links" gelte gar nicht auf
Parkplätzen. Nun würde es wohl auf Teilschuld hinauslaufen. Wie ist
das rechtlich? Die Antwort hier von Star-Jurist Ingo Lenßen.
einer ins Auto gefahren. Da er sich nicht an die "rechts vor links"
Regel gehalten hatte, dachte sie, die Sache ist klar. Aber die
Polizisten meinten "rechts vor links" gelte gar nicht auf
Parkplätzen. Nun würde es wohl auf Teilschuld hinauslaufen. Wie ist
das rechtlich? Die Antwort hier von Star-Jurist Ingo Lenßen.
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