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Beschreibung
vor 5 Jahren
Nele aus Grenzach-Wyhlen hat bei einem Online-Händler zwei Paar
Blinkschuhe bestellt. Ein Paar ging als Reklamation zurück, da die
Blinklichter auf Dauerleuchten standen, der Knopf zum Ausschalten
nicht funktioniert. Antwort des Händlers: "Bei der Prüfung des
Artikels wurden Gebrauchsspuren festgestellt. Bitte beachten Sie,
dass unser 100-tägiges Rückgaberecht nur für ungenutzte Artikel
gilt, sodass wir Ihre Rücksendung zum jetzigen Zeitpunkt nicht
annehmen oder gutschreiben können." Nun soll sie in den nächsten 14
Tagen den Sachverhalt schildern. Der Händler gibt zwei Optionen
vor: Artikel geht zurück an Nele oder der Händler entsorgt ihn. Wie
sieht es rechtlich aus?
Blinkschuhe bestellt. Ein Paar ging als Reklamation zurück, da die
Blinklichter auf Dauerleuchten standen, der Knopf zum Ausschalten
nicht funktioniert. Antwort des Händlers: "Bei der Prüfung des
Artikels wurden Gebrauchsspuren festgestellt. Bitte beachten Sie,
dass unser 100-tägiges Rückgaberecht nur für ungenutzte Artikel
gilt, sodass wir Ihre Rücksendung zum jetzigen Zeitpunkt nicht
annehmen oder gutschreiben können." Nun soll sie in den nächsten 14
Tagen den Sachverhalt schildern. Der Händler gibt zwei Optionen
vor: Artikel geht zurück an Nele oder der Händler entsorgt ihn. Wie
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