#543 Gregi bereut seine Kritik: Ein zweiter Blick auf das Bundesgerichtsurteil 7B_186/2022
Übertretung, Art. 398 Abs. 4 StPO, stillschweigender Verzicht auf
das Konfrontationsrecht, Beweisanträge, Bombendrohung am
Obergericht
6 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Ein reumütiger [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) kommt
darauf zu sprechen, dass er bei seiner Kritik am
[Bundesgerichtsurteil
7B_186/2022](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://14-08-2023-7B_186-2022&lang=de&zoom=&type=show_document)
den Art. 398 Abs. 4 StPO übersehen hat. Dieses Urteil ändert
demnach wohl nichts daran, dass Beweisanträge in einem
Berufungsverfahren bei Vergehen und Verbrechen auch in der zweiten
Instanz gestellt werden können. Es bleibt jedoch für [Duri
Bonin](https://www.duribonin.ch) unklar, ob dieses Urteil in der
Herleitung glücklich ist, wenn es von einem stillschweigenden
Verzicht auf das Konfrontationsrecht ausgeht. Oder ob die
zutreffende rechtliche Lösung nicht bereits in den Einschränkungen
des Art. 398 Absatz 4 StPO zu finden ist. Links zu diesem Podcast:
- [Bundesgerichtsurteil
7B_186/2022](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://14-08-2023-7B_186-2022&lang=de&zoom=&type=show_document)
vom 14. August 2023 - #[533 Wann kann ein stillschweigender
Verzicht auf das Konfrontationsrecht angenommen
werden?](https://www.duribonin.ch/533-wann-kann-ein-stillschweigender-verzicht-auf-das-konfrontationsrecht-angenommen-werden/)
- [Art. 398 StPO - Zulässigkeit und
Berufungsgründe](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_398)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) -
Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) -
Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) -
[Lehrbücher für Anwaltsprüfung und
Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts
"Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter
https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen
Plattformen zu hören . Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und
abonnieren.
darauf zu sprechen, dass er bei seiner Kritik am
[Bundesgerichtsurteil
7B_186/2022](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://14-08-2023-7B_186-2022&lang=de&zoom=&type=show_document)
den Art. 398 Abs. 4 StPO übersehen hat. Dieses Urteil ändert
demnach wohl nichts daran, dass Beweisanträge in einem
Berufungsverfahren bei Vergehen und Verbrechen auch in der zweiten
Instanz gestellt werden können. Es bleibt jedoch für [Duri
Bonin](https://www.duribonin.ch) unklar, ob dieses Urteil in der
Herleitung glücklich ist, wenn es von einem stillschweigenden
Verzicht auf das Konfrontationsrecht ausgeht. Oder ob die
zutreffende rechtliche Lösung nicht bereits in den Einschränkungen
des Art. 398 Absatz 4 StPO zu finden ist. Links zu diesem Podcast:
- [Bundesgerichtsurteil
7B_186/2022](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://14-08-2023-7B_186-2022&lang=de&zoom=&type=show_document)
vom 14. August 2023 - #[533 Wann kann ein stillschweigender
Verzicht auf das Konfrontationsrecht angenommen
werden?](https://www.duribonin.ch/533-wann-kann-ein-stillschweigender-verzicht-auf-das-konfrontationsrecht-angenommen-werden/)
- [Art. 398 StPO - Zulässigkeit und
Berufungsgründe](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_398)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) -
Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) -
Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) -
[Lehrbücher für Anwaltsprüfung und
Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts
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