#465 Umgehung der absoluten Unverwertbarkeit bei Verletzung der Teilnahmerechte (Art. 147 III, IV StPO)
Wann sind Beweisanträge, Ergänzungsfragen sowie Hinweise an die
Staatsanwaltschaft angezeigt?
24 Minuten
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vor 1 Jahr
Den Faden nach dem Unterbruch wieder aufnehmend, will [Gregor
Münch](https://www.d32.ch) auf eigenes Anraten einstweilen nichts
mehr sagen. [Duri Bonin](http://www.duribonin.ch) nutzt dessen
Schweigen für eine Auslegung des BGE 143 IV 460: Eine Einvernahme,
die unter Verletzung der Teilnahmerechte durchgeführt worden ist,
soll gemäss Lausanne "wiederholt" werden können und damit als
Belastungsbeweis verwertbar gemacht werden (StPO 147 IV).
Legitimiert wird dies mit dem Argument, dass die ursprüngliche
Einvernahme vollständig unverwertbar bleibe, mithin weder für
Vorbereitung noch Durchführung der Wiederholungseinvernahme
herangezogen werden dürfe. Gregi hält bereist an dieser Stelle sein
Schweigen nicht durch. Die beiden Freunde sind sich einig, dass
diese Rechtsprechung scheinheilig ist und die Fernwirkung des
absoluten Verwertungsverbots aushebelt. Sie diskutieren, welche
Möglichkeiten sich für die Verteidigung dennoch daraus ergeben.
Weiter diskutieren sie taktische Fragen: Bei welchen
Konstellationen sind Beweisanträge, Ergänzungsfragen und/oder
"Belehrungen an die Staatsanwaltschaft über die
Untersuchungsführung" angezeigt und in welchen sollte zwingend
davon abgesehen werden. Die Rechtslage ist sehr komplex, unnötig
komplex. Selbst bei eingehender Kenntnis der Rechtsprechung kann
man sich über die Rechtslage mitunter nicht sicher sein. Bei einem
Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel
für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und
Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des
5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung.
Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es
Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die
Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen
statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in
diesem Podcast nach. Podcast zu StPO 147: - [#464 Arbeitest Du
jetzt bei der
Staatsanwaltschaft?](https://www.duribonin.ch/464-arbeitest-du-jetzt-bei-der-staatsanwaltschaft-art-147-352-ff-stpo/)
(Art. 147, 352 ff. StPO) - [#456 Teilnahmerechte bei
Beweiserhebungen (Art. 147
StPO)](https://www.duribonin.ch/456-teilnahmerechte-bei-beweiserhebungen-art-147-stpo/)
- [Die vorgeschlagene Revision der Teilnahmerechte macht
Angst](https://www.duribonin.ch/die-vorgeschlagene-revision-der-teilnahmerechte-macht-angst-gespraech-mit-ra-gregor-muench/)
(Podcast vom 14. Februar 2020) Links zu diesem Podcast: - [Art. 147
StPO – Teilnahmerechte bei
Beweiserhebungen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_147)
- [BGE 143 IV
460](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F143-IV-457%3Ade&lang=de&zoom=&type=show_document)
- [BGer
6B_369/2013](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F31-10-2013-6B_369-2013&lang=de&type=show_document&zoom=YES&)
- [Recht als die Kunst des
Gerechten](https://www.duribonin.ch/wp-content/uploads/2020/02/90-Änderung-der-Spielregeln-in-Strafverfahren.pdf)
- [Teilnahmerechte des Beschuldigten bei der polizeilichen
Befragung von
Auskunftspersonen](https://www.duribonin.ch/wp-content/uploads/2012/06/Teilnahmerechte-bei-Einvernahmen.pdf)
- [Verweigerung der Teilnahmerechte des Beschuldigten nur in
begründeten
Ausnahmefällen](https://www.duribonin.ch/wp-content/uploads/2012/06/Jusletter11919de.pdf)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) -
Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) -
Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) -
[Lehrbücher für Anwaltsprüfung und
Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts
"Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter
https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen
Plattformen zu hören . Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und
abonnieren.
Münch](https://www.d32.ch) auf eigenes Anraten einstweilen nichts
mehr sagen. [Duri Bonin](http://www.duribonin.ch) nutzt dessen
Schweigen für eine Auslegung des BGE 143 IV 460: Eine Einvernahme,
die unter Verletzung der Teilnahmerechte durchgeführt worden ist,
soll gemäss Lausanne "wiederholt" werden können und damit als
Belastungsbeweis verwertbar gemacht werden (StPO 147 IV).
Legitimiert wird dies mit dem Argument, dass die ursprüngliche
Einvernahme vollständig unverwertbar bleibe, mithin weder für
Vorbereitung noch Durchführung der Wiederholungseinvernahme
herangezogen werden dürfe. Gregi hält bereist an dieser Stelle sein
Schweigen nicht durch. Die beiden Freunde sind sich einig, dass
diese Rechtsprechung scheinheilig ist und die Fernwirkung des
absoluten Verwertungsverbots aushebelt. Sie diskutieren, welche
Möglichkeiten sich für die Verteidigung dennoch daraus ergeben.
Weiter diskutieren sie taktische Fragen: Bei welchen
Konstellationen sind Beweisanträge, Ergänzungsfragen und/oder
"Belehrungen an die Staatsanwaltschaft über die
Untersuchungsführung" angezeigt und in welchen sollte zwingend
davon abgesehen werden. Die Rechtslage ist sehr komplex, unnötig
komplex. Selbst bei eingehender Kenntnis der Rechtsprechung kann
man sich über die Rechtslage mitunter nicht sicher sein. Bei einem
Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel
für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und
Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des
5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung.
Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es
Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die
Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen
statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in
diesem Podcast nach. Podcast zu StPO 147: - [#464 Arbeitest Du
jetzt bei der
Staatsanwaltschaft?](https://www.duribonin.ch/464-arbeitest-du-jetzt-bei-der-staatsanwaltschaft-art-147-352-ff-stpo/)
(Art. 147, 352 ff. StPO) - [#456 Teilnahmerechte bei
Beweiserhebungen (Art. 147
StPO)](https://www.duribonin.ch/456-teilnahmerechte-bei-beweiserhebungen-art-147-stpo/)
- [Die vorgeschlagene Revision der Teilnahmerechte macht
Angst](https://www.duribonin.ch/die-vorgeschlagene-revision-der-teilnahmerechte-macht-angst-gespraech-mit-ra-gregor-muench/)
(Podcast vom 14. Februar 2020) Links zu diesem Podcast: - [Art. 147
StPO – Teilnahmerechte bei
Beweiserhebungen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_147)
- [BGE 143 IV
460](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F143-IV-457%3Ade&lang=de&zoom=&type=show_document)
- [BGer
6B_369/2013](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F31-10-2013-6B_369-2013&lang=de&type=show_document&zoom=YES&)
- [Recht als die Kunst des
Gerechten](https://www.duribonin.ch/wp-content/uploads/2020/02/90-Änderung-der-Spielregeln-in-Strafverfahren.pdf)
- [Teilnahmerechte des Beschuldigten bei der polizeilichen
Befragung von
Auskunftspersonen](https://www.duribonin.ch/wp-content/uploads/2012/06/Teilnahmerechte-bei-Einvernahmen.pdf)
- [Verweigerung der Teilnahmerechte des Beschuldigten nur in
begründeten
Ausnahmefällen](https://www.duribonin.ch/wp-content/uploads/2012/06/Jusletter11919de.pdf)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) -
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Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) -
[Lehrbücher für Anwaltsprüfung und
Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts
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