#457 5½ Jahre oder Freispruch? Vom Besuch einer Berufungsverhandlung (Art. 398 ff. StPO)
Umgang mit dem Verteidigerdilemma vor Obergericht
21 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
[Nina Langner und Duri Bonin](http://www.duribonin.ch) besuchen
eine Berufungsverhandlung. Die Ausgangslage ist delikat: Der
Staatsanwalt fordert 5½ Jahre Freiheitsstrafe sowie 10 Jahre
Landesverweisung. Die Erstinstanz ist der Verteidigerin gefolgt und
hat den Beschuldigten freigesprochen. Nina und Duri diskutieren vor
dem Eingang des Obergerichts, was die Erwartungen an das Plädoyer
des Staatsanwaltes sind, welche schwierigen Fragen sich für die
Verteidigerin bei dieser Ausgangslage stellen und wie es der
beschuldigten Person vor einer solchen Gerichtsverhandlung geht. In
der Verhandlungspause unterhalten sich Nina und Duri dann über die
Befragung durch den Vorsitzenden: Wie war der Fragestil? Soll man
nach einem erstinstanzlichen Freispruch Aussagen machen? Wie geht
es der Verteidigerin, wenn ihr Mandant befragt wird? Und wie
überbrückt man längere Verhandlungspausen? Nach Abschluss der
Berufungsverhandlung finden sich Nina und Duri wieder vor dem
Obergericht: Wie war das Plädoyer des Staatsanwaltes (Inhalt,
Auftreten, Dauer, Stimme)? Wie das der Verteidigerin? Wie ist diese
mit dem Verteidigerdilemma umgegangen, beim Antrag auf Freispruch
allenfalls mit Ausführungen zum Strafmass für den Fall einer
Verurteilung ihre eigene Argumentation zu schwächen? Und macht es
Sinn, auf eine mündliche Urteilseröffnung zu verzichten? Als
Strafverteidiger erhält man Einblicke in die unglaublichsten Fälle
und arbeitet eng mit sehr unterschiedlichen und spannenden Menschen
zusammen. Im Podcast [Auf dem Weg als
Anwält:in](https://www.duribonin.ch/podcast) versucht der Anwalt
Duri Bonin gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern (Beschuldigte,
Verurteilte, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Gutachter, Opfer,
Unschuldigte, Schuldige …) zu ergründen, wie diese ticken, was sie
antreibt und wie sie das Justizsystem erleben. Behandelt werden
urmenschliche Themen. Bei genauerem Hinsehen findet man Antworten
auf eigene Fragen des Lebens und der Gesellschaft. Links zu diesem
Podcast: - [Anwaltskanzlei von Nina Langner und Duri
Bonin](http://www.duribonin.ch) - [Titelbild
bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) - [Lehrbücher für
Anwaltsprüfung und
Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts
"Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter
https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen
Plattformen zu hören . Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und
abonnieren.
eine Berufungsverhandlung. Die Ausgangslage ist delikat: Der
Staatsanwalt fordert 5½ Jahre Freiheitsstrafe sowie 10 Jahre
Landesverweisung. Die Erstinstanz ist der Verteidigerin gefolgt und
hat den Beschuldigten freigesprochen. Nina und Duri diskutieren vor
dem Eingang des Obergerichts, was die Erwartungen an das Plädoyer
des Staatsanwaltes sind, welche schwierigen Fragen sich für die
Verteidigerin bei dieser Ausgangslage stellen und wie es der
beschuldigten Person vor einer solchen Gerichtsverhandlung geht. In
der Verhandlungspause unterhalten sich Nina und Duri dann über die
Befragung durch den Vorsitzenden: Wie war der Fragestil? Soll man
nach einem erstinstanzlichen Freispruch Aussagen machen? Wie geht
es der Verteidigerin, wenn ihr Mandant befragt wird? Und wie
überbrückt man längere Verhandlungspausen? Nach Abschluss der
Berufungsverhandlung finden sich Nina und Duri wieder vor dem
Obergericht: Wie war das Plädoyer des Staatsanwaltes (Inhalt,
Auftreten, Dauer, Stimme)? Wie das der Verteidigerin? Wie ist diese
mit dem Verteidigerdilemma umgegangen, beim Antrag auf Freispruch
allenfalls mit Ausführungen zum Strafmass für den Fall einer
Verurteilung ihre eigene Argumentation zu schwächen? Und macht es
Sinn, auf eine mündliche Urteilseröffnung zu verzichten? Als
Strafverteidiger erhält man Einblicke in die unglaublichsten Fälle
und arbeitet eng mit sehr unterschiedlichen und spannenden Menschen
zusammen. Im Podcast [Auf dem Weg als
Anwält:in](https://www.duribonin.ch/podcast) versucht der Anwalt
Duri Bonin gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern (Beschuldigte,
Verurteilte, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Gutachter, Opfer,
Unschuldigte, Schuldige …) zu ergründen, wie diese ticken, was sie
antreibt und wie sie das Justizsystem erleben. Behandelt werden
urmenschliche Themen. Bei genauerem Hinsehen findet man Antworten
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