#444 Die Einvernahme (Art. 142 & 143 StPO)

#444 Die Einvernahme (Art. 142 & 143 StPO)

Einvernehmende Strafbehörde und Durchführung Einvernahme
14 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
StPO 142- 146 enthalten generelle Vorschriften über die
Einvernahmen. Ausgehend von den fünf Personengruppen innerhalb der
Strafbehörden, die Einvernahmen durchführen können (StPO 142),
diskutieren Duri Bonin und Gregor Münch den Zweck von Einvernahmen,
deren konkrete Durchführung (Personalien, Vorhalt, Belehrung,
Ablauf, Fragetechnik, Protokollierung) sowie die Konsequenzen,
welche sich aus der Verletzung der Vorschriften von StPO 143
ergeben. Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die
Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb
treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den
"Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel
der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn?
Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab
und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die
meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen
Duri und Gregi in diesem Podcast nach. Links zu diesem Podcast: -
Art. 142 StPO – Einvernehmende Strafbehörde:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de#art_142 - Art. 143
StPO – Durchführung der Einvernahme:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de - Anwaltskanzlei von
Duri Bonin: http://www.duribonin.ch - Anwaltskanzlei von Gregor
Münch: https://www.d32.ch/personen - Titelbild bydanay:
https://www.instagram.com/bydanay/ - Lehrbücher für die
Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/ Die Podcasts "Auf
dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/
oder auf allen üblichen Plattformen zu hören . Dort einfach nach
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