#405 Auch Zeugen können einen Rechtsbeistand beiziehen (Art. 127 StPO)

#405 Auch Zeugen können einen Rechtsbeistand beiziehen (Art. 127 StPO)

9 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Gregor Münch und Duri Bonin diskutieren den Umstand, dass alle
Verfahrensbeteiligten und damit nicht nur die Parteien einen
Rechtsbeistand beiziehen können. Den Parteien steht es zudem frei,
mehr als einen Rechtsbeistand zu mandatieren. Umgekehrt gibt es
Konstellationen, wo ein Rechtsbeistand mehrere Verfahrensbeteiligte
eines Verfahrens vertreten kann. Gregi ruft sich schliesslich in
Erinnerung, dass das Anwaltsmonopol einzig für die Verteidigung
gilt: Die Privatklägerschaft kann sich durch jede handlungsfähige,
gut beleumundete und vertrauenswürdige Person vertreten lassen. Bei
einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung
Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin
und Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des
5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung.
Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es
Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die
Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen
statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in
diesem Podcast nach. Links zu diesem Podcast: - Schweizerische
Strafprozessordnung (StPO):
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch -
Anwaltskanzlei von Gregor Münch: https://www.d32.ch/personen -
Titelbild bydanay: https://www.instagram.com/bydanay/ - Lehrbücher
für die Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/ Die Podcasts
"Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter
https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen
Plattformen zu hören . Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und
abonnieren.n

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