#322 Das Plädoyer für Beat Stocker: Der Vorwurf der Wortklauberei als Kompliment
8 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Duri Bonin und Gregor Münch kommen auf das Plädoyer von Beat
Stocker zu sprechen. Alleine schon aufgrund des schieren Umfanges
läuft man Gefahr, vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr zu sehen.
Marc Engler, Privatklägervertreter der Aduno, fasst diesen Umstand
ins Bonmot: Wortklauberei als Verteidigungsstrategie. Was ist von
derart langen Plädoyers zu halten? Gäbe es Alternativen? Wer ist
Adressat eines Plädoyers (die Öffentlichkeit, das Gericht, der
eigene Klient)? Ist der (pauschale) Vorwurf der Wortklauberei
allenfalls als Kompliment zu verstehen? Was gäbe es für eine
bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der
Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des
Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? Duri Bonin und
Gregor Münch pausieren deshalb mit ihrer Besprechung der
Strafprozessordnung und begleiten den Prozess in der Causa
Raiffeisen vor Ort. Links zu diesem Podcast: - Schweizerische
Strafprozessordnung (StPO):
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html
- Anwaltskanzlei von Andreas Blattmann (Verteidigung Beat Stocker):
https://www.quadra.law - Anwaltskanzlei von Dr. Marc Engler
(Privatklägervertreter der Vicenza Payment Services AG):
https://bmlaw.ch/de/anwalte/dr-marc-engler-partner - Anwaltskanzlei
von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch - Anwaltskanzlei von Gregor
Münch: https://www.d32.ch/personen- Titelbild bydanay:
https://www.instagram.com/bydanay/ - Lernhilfen für die
Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/ Die Podcasts "Auf
dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/
oder auf allen üblichen Plattformen zu hören . Dort einfach nach
'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
Stocker zu sprechen. Alleine schon aufgrund des schieren Umfanges
läuft man Gefahr, vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr zu sehen.
Marc Engler, Privatklägervertreter der Aduno, fasst diesen Umstand
ins Bonmot: Wortklauberei als Verteidigungsstrategie. Was ist von
derart langen Plädoyers zu halten? Gäbe es Alternativen? Wer ist
Adressat eines Plädoyers (die Öffentlichkeit, das Gericht, der
eigene Klient)? Ist der (pauschale) Vorwurf der Wortklauberei
allenfalls als Kompliment zu verstehen? Was gäbe es für eine
bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der
Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des
Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? Duri Bonin und
Gregor Münch pausieren deshalb mit ihrer Besprechung der
Strafprozessordnung und begleiten den Prozess in der Causa
Raiffeisen vor Ort. Links zu diesem Podcast: - Schweizerische
Strafprozessordnung (StPO):
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html
- Anwaltskanzlei von Andreas Blattmann (Verteidigung Beat Stocker):
https://www.quadra.law - Anwaltskanzlei von Dr. Marc Engler
(Privatklägervertreter der Vicenza Payment Services AG):
https://bmlaw.ch/de/anwalte/dr-marc-engler-partner - Anwaltskanzlei
von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch - Anwaltskanzlei von Gregor
Münch: https://www.d32.ch/personen- Titelbild bydanay:
https://www.instagram.com/bydanay/ - Lernhilfen für die
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