#270 Das Bezirksgericht Zürich will die Öffentlichkeit vom Vincenz-Prozess ausschliessen
9 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Das Bezirksgericht Zürich hat mit Email von Freitag, 16.16 Uhr,
angekündigt, die Öffentlichkeit an den Verhandlungstagen vom 27.
und 28. Januar vom Vincenz-Prozess auszuschliessen. Auf
telefonische Rückfrage hin wurde Duri Bonin beschieden, er kenne ja
die "Spielregeln", er müsse halt eine anfechtbare Verfügung
verlangen, wenn er damit nicht einverstanden sei. Was ist von
diesem Vorgehen zu halten? Trägt das Bezirksgericht der Bedeutung
des Öffentlichkeitsgrundsatzes mit diesem Entscheid hinreichend
Rechnung? Und zeugt es von genügendem richterlichen
Verantwortungsbewusstsein, diese Ankündigung erst drei Tage vor
Prozessbeginn mitzuteilen? Was gäbe es für eine bessere
Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der
Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des
Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? Duri Bonin und
Gregor Münch pausieren deshalb mit ihrer Besprechung der
Strafprozessordnung und begleiten den Prozess in der Causa
Raiffeisen vor Ort. Links zu diesem Podcast: - Schweizerische
Strafprozessordnung (StPO):
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch -
Anwaltskanzlei von Gregor Münch: https://www.d32.ch/personen -
Titelbild bydanay: https://www.instagram.com/bydanay/ - Lernhilfen
für die Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/ Die Podcasts
"Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter
https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen
Plattformen zu hören . Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und
abonnieren.
angekündigt, die Öffentlichkeit an den Verhandlungstagen vom 27.
und 28. Januar vom Vincenz-Prozess auszuschliessen. Auf
telefonische Rückfrage hin wurde Duri Bonin beschieden, er kenne ja
die "Spielregeln", er müsse halt eine anfechtbare Verfügung
verlangen, wenn er damit nicht einverstanden sei. Was ist von
diesem Vorgehen zu halten? Trägt das Bezirksgericht der Bedeutung
des Öffentlichkeitsgrundsatzes mit diesem Entscheid hinreichend
Rechnung? Und zeugt es von genügendem richterlichen
Verantwortungsbewusstsein, diese Ankündigung erst drei Tage vor
Prozessbeginn mitzuteilen? Was gäbe es für eine bessere
Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der
Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des
Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? Duri Bonin und
Gregor Münch pausieren deshalb mit ihrer Besprechung der
Strafprozessordnung und begleiten den Prozess in der Causa
Raiffeisen vor Ort. Links zu diesem Podcast: - Schweizerische
Strafprozessordnung (StPO):
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