#265 Raiffeisen-Prozess: Umfasst das Akteneinsichtsrecht auch die digitalen Akten?
4 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Gemäss zugetragenen Informationen wurden die Untersuchungsakten von
der Staatsanwalt dem Bezirksgericht sowohl physisch (in einigen
hundert Ordnern) als auch digital zugestellt. Das Bezirksgericht
Zürich soll sich sodann auf den Standpunkt gestellt haben,
Geschädigte wie Beschuldigte hätten kein Recht auf die
digitalisierten Akten. Die Untersuchungsakten könnten aber nach
Voranmeldung in einem Raum am Bezirksgericht eingesehen werden.
Natürlich liefen die Parteivertreter gegen diese Anordnung Sturm.
Selbst bei Gregor Münch und Duri Bonin führt dies zu einem
Pulsaufschlag. Was ist von dieser Rechtsauffassung zu halten? Von
diesem Umgang mit dem Mutterrecht aller Parteirechte? Und wie wurde
der nur logisch losbrechende Konflikt gelöst? Was gäbe es für eine
bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der
Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des
Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? Duri Bonin und
Gregor Münch pausieren deshalb mit ihrer Besprechung der
Strafprozessordnung und begleiten den Prozess in der Causa
Raiffeisen vor Ort. Links zu diesem Podcast: - Schweizerische
Strafprozessordnung (StPO):
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch -
Anwaltskanzlei von Gregor Münch: https://www.d32.ch/personen -
Titelbild bydanay: https://www.instagram.com/bydanay/ - Lernhilfen
für die Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/ Die Podcasts
"Auf dem Weg als Anwält:in" sind auf allen üblichen Plattformen zu
hören . Einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
der Staatsanwalt dem Bezirksgericht sowohl physisch (in einigen
hundert Ordnern) als auch digital zugestellt. Das Bezirksgericht
Zürich soll sich sodann auf den Standpunkt gestellt haben,
Geschädigte wie Beschuldigte hätten kein Recht auf die
digitalisierten Akten. Die Untersuchungsakten könnten aber nach
Voranmeldung in einem Raum am Bezirksgericht eingesehen werden.
Natürlich liefen die Parteivertreter gegen diese Anordnung Sturm.
Selbst bei Gregor Münch und Duri Bonin führt dies zu einem
Pulsaufschlag. Was ist von dieser Rechtsauffassung zu halten? Von
diesem Umgang mit dem Mutterrecht aller Parteirechte? Und wie wurde
der nur logisch losbrechende Konflikt gelöst? Was gäbe es für eine
bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der
Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des
Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? Duri Bonin und
Gregor Münch pausieren deshalb mit ihrer Besprechung der
Strafprozessordnung und begleiten den Prozess in der Causa
Raiffeisen vor Ort. Links zu diesem Podcast: - Schweizerische
Strafprozessordnung (StPO):
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