Bundeskartellamt intensiviert Missbrauchsaufsicht

Bundeskartellamt intensiviert Missbrauchsaufsicht

mit Andreas Mundt
15 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Das Bundeskartellamt ist der oberste Wettbewerbshüter in
Deutschland. Seit Anfang 2021 hat die Behörde ein neues Instrument
zur Verfügung, mit dem sie schneller und effektiver gegen Praktiken
großer Internetkonzerne vorgehen kann. Grundlage von diesem
Instrument sind die neuen Befugnisse aus § 19a GWB, die im Zuge der
10. GWB-Novelle eingeführt worden sind. Damit ist es dem
Bundeskartellamt jetzt möglich, im Rahmen seiner
Missbrauchsaufsicht zu prüfen, ob bestimmte Unternehmen eine
„überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“
haben. Wenn das so ist, kann das Bundeskartellamt bestimmte
Verhaltensweisen dieser Unternehmen untersagen. Das Amt hat auf
dieser Grundlage zahlreiche Verfahren eingeleitet, einige davon
sind auch bereits abgeschlossen. Zu diesem Thema sprechen wir mit
Andreas Mundt. +++ Über dieses und alle anderen Themen rund um den
Wettbewerbsschutz hält die WuW Sie auf dem Laufenden – folgen Sie
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