#235 Als Beschuldigter (legal) reich werden (Art. 111- 113 & Art. 158 StPO)
15 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Heute diskutieren Duri Bonin und Gregor Münch über die beschuldigte
Person (Art. 111 StPO) und deren Stellung im Strafverfahren (Art.
113 StPO). Es gibt einen Weg, als beschuldigte Person richtig reich
zu werden (Whistleblowing bounties). Schnell landet das Gespräch
sodann bei der Selbstbelastungsfreiheit (nemo-tenetur-Prinzip) mit
den Inhalten Aussageverweigerungsrecht und
Mitwirkungsverweigerungsrecht sowie der Belehrung der beschuldigten
Person zu Beginn der ersten Einvernahme (Art. 158 StPO). Auch
Unternehmen können beschuldigte Person in Strafverfahren sein (Art.
112 StPO). Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die
Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb
treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den
"Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel
der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn?
Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab
und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die
meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen
Duri und Gregi in diesem Podcast nach. Links zu diesem Podcast: -
Schweizerische Strafprozessordnung (StPO):
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html
- Lernhilfen für die Anwaltsprüfung:
http://www.duribonin.ch/lernhilfen/ - Anwaltskanzlei von Duri
Bonin: http://www.duribonin.ch - Anwaltskanzlei von Gregor Münch:
https://www.d32.ch/personen - Titelbild bydanay:
https://www.instagram.com/bydanay/ Weitere Podcastreihen von Duri
Bonin: - Auf dem Weg als Anwältin:
https://anwaltspruefung.podigee.io - Interview aus dem Gefängnis:
https://gefaengnis.podigee.io - Frag den Anwalt:
https://anwalt.podigee.io - Mit 40i cha mers mit de Tiger:
https://40i.podigee.io Diese Podcasts sind auf allen üblichen
Plattformen zu hören . Einfach nach 'Duri Bonin' suchen und
abonnieren.
Person (Art. 111 StPO) und deren Stellung im Strafverfahren (Art.
113 StPO). Es gibt einen Weg, als beschuldigte Person richtig reich
zu werden (Whistleblowing bounties). Schnell landet das Gespräch
sodann bei der Selbstbelastungsfreiheit (nemo-tenetur-Prinzip) mit
den Inhalten Aussageverweigerungsrecht und
Mitwirkungsverweigerungsrecht sowie der Belehrung der beschuldigten
Person zu Beginn der ersten Einvernahme (Art. 158 StPO). Auch
Unternehmen können beschuldigte Person in Strafverfahren sein (Art.
112 StPO). Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die
Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb
treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den
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der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn?
Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab
und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die
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