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Beschreibung
vor 1 Jahr
Erst mit der Billigung durch den Aufsichtsrat gilt der
Jahresabschluss als festgestellt. So sieht es § 172 des
Aktiengesetzes vor. Viele Aufsichtsräte sind Aufsichtsrat wegen
bestimmter Kompetenzen – die müssen sich aber nicht unbedingt auf
die Details von Jahres- oder Konzernabschlüssen beziehen.
Schlimmstenfalls führt das dazu, dass hoch qualifizierte
Aufsichtsräte bestimmte Fragen nicht stellen, weil sie eine Blamage
befürchten. Unser heutiger Interviewgast Dr. Carola Rinker möchte
das Verständnis für heutige, immer komplexere Finanzinformationen
erleichtern. +++ Wenn Sie mehr zu dem Thema erfahren möchten,
schauen Sie doch in Frau Rinkers neues Buch Bilanzpolitik –
Bilanzkosmetik – Bilanzfälschung – Gestaltungsspielräume nutzen und
Manipulation erkennen.
Jahresabschluss als festgestellt. So sieht es § 172 des
Aktiengesetzes vor. Viele Aufsichtsräte sind Aufsichtsrat wegen
bestimmter Kompetenzen – die müssen sich aber nicht unbedingt auf
die Details von Jahres- oder Konzernabschlüssen beziehen.
Schlimmstenfalls führt das dazu, dass hoch qualifizierte
Aufsichtsräte bestimmte Fragen nicht stellen, weil sie eine Blamage
befürchten. Unser heutiger Interviewgast Dr. Carola Rinker möchte
das Verständnis für heutige, immer komplexere Finanzinformationen
erleichtern. +++ Wenn Sie mehr zu dem Thema erfahren möchten,
schauen Sie doch in Frau Rinkers neues Buch Bilanzpolitik –
Bilanzkosmetik – Bilanzfälschung – Gestaltungsspielräume nutzen und
Manipulation erkennen.
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