Arbeitszeitgesetz und Arbeitszeiterfassung – was nach dem Spruch des Bundesarbeitsgerichts jetzt zu tun ist
mit Prof. Dr. Rupert Felder
17 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2019 ein wegweisendes
Urteil gesprochen, die Arbeitnehmer müssten die Arbeitszeit
erfassen. Seit diesem Datum schauen die Augen der betrieblichen
Arbeitszeitpraktiker abwechselnd nach Berlin und Erfurt.
Gesetzgeber oder Bundesarbeitsgericht, wer würde zuerst die
Europäischen Richter ergänzen, weiterentwickeln oder durch konkrete
Vorgaben für die Praxis entzaubern. +++ Mehr zum Thema erfahren Sie
in der ersten Ausgabe 2023 unserer Zeitschrift ZAU.
Urteil gesprochen, die Arbeitnehmer müssten die Arbeitszeit
erfassen. Seit diesem Datum schauen die Augen der betrieblichen
Arbeitszeitpraktiker abwechselnd nach Berlin und Erfurt.
Gesetzgeber oder Bundesarbeitsgericht, wer würde zuerst die
Europäischen Richter ergänzen, weiterentwickeln oder durch konkrete
Vorgaben für die Praxis entzaubern. +++ Mehr zum Thema erfahren Sie
in der ersten Ausgabe 2023 unserer Zeitschrift ZAU.
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