Mehr Regeln für „Big Tech“ – § 19a GWB und Digital Markets Act
mit Prof. Dr. Andreas Grünwald
18 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Wir sind längst angekommen in einer digitalen Gesellschaft. Ohne
Internet und Smartphone geht (fast) nichts mehr. Aber so schön es
ist, alles über das Internet zu erledigen – einkaufen, Urlaub
buchen, Musik streamen oder Podcasts hören – die digitale Welt
birgt auch Gefahren. Daten sind die neue Währung. Wer die Daten
hat, hat die Macht. Macht und Wettbewerb passen jedoch nicht
unbedingt gut zusammen. Der Gesetzgeber steht deshalb vor der
durchaus schwierigen Aufgabe, die Digitalisierung zu fördern und
ihre Potenziale zu heben, gleichzeitig aber den Wettbewerb unter
den Marktteilnehmern zu erhalten. Mit der 10. GWB-Novelle, dem so
genannten GWB-Digitalisierungsgesetz, hat Deutschland hierzu ein
Gesetz verabschiedet, das weltweit Beachtung findet. Insbesondere §
19a des GWB, der sich gegen „missbräuchliches Verhalten von
Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den
Wettbewerb“ richtet, soll dem Bundeskartellamt dabei helfen, große
Digitalkonzerne in die Schranken zu weisen. +++ Mehr zu diesem
Thema finden Sie in unserer Zeitschrift Wirtschaft und Wettbewerb.
Internet und Smartphone geht (fast) nichts mehr. Aber so schön es
ist, alles über das Internet zu erledigen – einkaufen, Urlaub
buchen, Musik streamen oder Podcasts hören – die digitale Welt
birgt auch Gefahren. Daten sind die neue Währung. Wer die Daten
hat, hat die Macht. Macht und Wettbewerb passen jedoch nicht
unbedingt gut zusammen. Der Gesetzgeber steht deshalb vor der
durchaus schwierigen Aufgabe, die Digitalisierung zu fördern und
ihre Potenziale zu heben, gleichzeitig aber den Wettbewerb unter
den Marktteilnehmern zu erhalten. Mit der 10. GWB-Novelle, dem so
genannten GWB-Digitalisierungsgesetz, hat Deutschland hierzu ein
Gesetz verabschiedet, das weltweit Beachtung findet. Insbesondere §
19a des GWB, der sich gegen „missbräuchliches Verhalten von
Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den
Wettbewerb“ richtet, soll dem Bundeskartellamt dabei helfen, große
Digitalkonzerne in die Schranken zu weisen. +++ Mehr zu diesem
Thema finden Sie in unserer Zeitschrift Wirtschaft und Wettbewerb.
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