Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettengesetz und dem Entwurf des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes
mit Dr. Cäcilie Lüneborg
15 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Das deutsche Recht kennt gegenwärtig keine allgemeine Verpflichtung
von Unternehmen zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen. Sie liegt
vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen der Geschäftsleiter. In der
Praxis haben gleichwohl zahlreiche Unternehmen eine
Whistleblowerhotline bzw. eine Ombudsstelle etabliert. Diese
freiwillige Eröffnung von Hinweisgeberplattformen wird alsbald der
Vergangenheit angehören. Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen
künftig gleich doppelt zur Einrichtung von Meldesystemen: Im Jahr
2022 wird daher eine nie dagewesene Vielzahl von Gesellschaften
entweder erstmals ein Hinweisgebersystem einrichten oder das
bestehende System überprüfen und anpassen. Daher gibt mehr als nur
einen Grund, den Blick auf die neuen Pflichten für Unternehmen im
Zusammenhang mit Beschwerdeverfahren zu richten. Hierzu sprechen
wir heute mit Frau Dr. Cäcilie Lüneborg. +++ Mehr zu diesem Thema
finden Sie Hier.
von Unternehmen zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen. Sie liegt
vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen der Geschäftsleiter. In der
Praxis haben gleichwohl zahlreiche Unternehmen eine
Whistleblowerhotline bzw. eine Ombudsstelle etabliert. Diese
freiwillige Eröffnung von Hinweisgeberplattformen wird alsbald der
Vergangenheit angehören. Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen
künftig gleich doppelt zur Einrichtung von Meldesystemen: Im Jahr
2022 wird daher eine nie dagewesene Vielzahl von Gesellschaften
entweder erstmals ein Hinweisgebersystem einrichten oder das
bestehende System überprüfen und anpassen. Daher gibt mehr als nur
einen Grund, den Blick auf die neuen Pflichten für Unternehmen im
Zusammenhang mit Beschwerdeverfahren zu richten. Hierzu sprechen
wir heute mit Frau Dr. Cäcilie Lüneborg. +++ Mehr zu diesem Thema
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