ESG-Experten in Vorstand, Aufsichtsrat und Beirat: von der Kür zur Pflicht?
mit Prof. Dr. Daniel Graewe
18 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
„Der Fisch stinkt vom Kopf her“. Diese Metapher könnte, wenn man es
mal überspitzt formuliert, auch für die Sustainable Corporate
Governance gelten, also die nachhaltige Leitung und Kontrolle von
Unternehmen. Daher steht im Zentrum der aktuellen
Reformdiskussionen rund um ESG – also Environment, Social und
Governance – auch im Wesentlichen die Geschäftsleitung und deren
Überwachungsorgan und die Frage, wie man auf den obersten Leitungs-
und Kontrollebenen im Unternehmen mehr Gespür für das Thema
verankern kann. Mit anderen Worten: muss die Besetzung, die Art und
Arbeitsweise der Organe in Unternehmen bestimmten ESG-Anforderungen
angepasst werden? Und wenn ja, wie? Hierbei geht es um die
Geschäftsleitung, etwa indem man einen „Chief Sustainability
Officers“ einsetzt. Aber es geht auch um den Aufsichtsrat und hier
gleich doppelt, und zwar mit „Sustainability Experts“ und einem
Nachhaltigkeitsausschuss. Dazu kommt die weitere Option, einen
Beirat als zusätzliches Organ einzurichten, der sich mit ESG-Themen
befasst. Über dieses Thema sprechen wir heute mit Prof. Dr. Daniel
Graewe. +++ Mehr zum Thema ESG finden Sie in unserer neuen
Zeitschrift ESGZ – die Fachzeitschrift für Nachhaltigkeit und
Recht, die mit der ersten Ausgabe ab Mai in den Handel kommt.
mal überspitzt formuliert, auch für die Sustainable Corporate
Governance gelten, also die nachhaltige Leitung und Kontrolle von
Unternehmen. Daher steht im Zentrum der aktuellen
Reformdiskussionen rund um ESG – also Environment, Social und
Governance – auch im Wesentlichen die Geschäftsleitung und deren
Überwachungsorgan und die Frage, wie man auf den obersten Leitungs-
und Kontrollebenen im Unternehmen mehr Gespür für das Thema
verankern kann. Mit anderen Worten: muss die Besetzung, die Art und
Arbeitsweise der Organe in Unternehmen bestimmten ESG-Anforderungen
angepasst werden? Und wenn ja, wie? Hierbei geht es um die
Geschäftsleitung, etwa indem man einen „Chief Sustainability
Officers“ einsetzt. Aber es geht auch um den Aufsichtsrat und hier
gleich doppelt, und zwar mit „Sustainability Experts“ und einem
Nachhaltigkeitsausschuss. Dazu kommt die weitere Option, einen
Beirat als zusätzliches Organ einzurichten, der sich mit ESG-Themen
befasst. Über dieses Thema sprechen wir heute mit Prof. Dr. Daniel
Graewe. +++ Mehr zum Thema ESG finden Sie in unserer neuen
Zeitschrift ESGZ – die Fachzeitschrift für Nachhaltigkeit und
Recht, die mit der ersten Ausgabe ab Mai in den Handel kommt.
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