Erbschaften und Schenkungen – Fragen und Antworten zur Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

Erbschaften und Schenkungen – Fragen und Antworten zur Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

mit StBin Dr. Katrin Dorn
8 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Grenzüberschreitende Schenkungen und Erbschaften berühren in der
Regel die Besteuerungsrechte mehrerer Staaten. So knüpft das
deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz für die unbeschränkte
Steuerpflicht nicht nur an die Person des Erblassers bzw.
Schenkers, sondern immer auch an die Person des Erben oder
Beschenkten an und lässt im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht
die Belegenheit des Vermögens im jeweiligen Staat ausreichen. So
reicht es für eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland schon
aus, wenn eine der beiden beteiligten Personen Inländer ist; in
anderen Staaten ist bereits die Staatsangehörigkeit ausreichend für
eine unbeschränkte Steuerpflicht. In vielen Fällen werden die
Beteiligten daher von einer möglichen Steuerpflicht in mehr als
einem Staat sicherlich überrascht sein (und zwar nicht positiv).
Mit der Begründung der Steuerpflichten sind steuerliche Pflichten
verbunden, die erfüllt werden müssen. Darüber hinaus stellt sich
die Frage, wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann und
welche weiteren Besonderheiten bei grenzüberschreitenden
Schenkungen oder Erbschaften zu beachten sind. +++ Mehr zum Thema
„Erbschaft- und Schenkungsteuer“ und zu weiteren aktuellen
Beiträgen unserer Interviewpartnerin finden Sie in unserer
Zeitschrift DER BETRIEB. - Zu Reformvorgaben für das deutsche
Erbschaftsteuerrecht - Zum Steuerentlastungsgesetz 2022

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