#200 Solothurn am Rheinfall? (Art. 43- 55 StPO)
18 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Thema von Duri Bonin und Gregor Münch ist die nationale
Rechtshilfe: Als Grundsätze lässt sich festhalten, dass die
Behörden zur Rechtshilfe verpflichtet sind (Art. 44 StPO) und zwar
unentgeltlich (Art. 47 StPO). Durchgeführt werden kann die
Rechtshilfe entweder direkt durch den "ersuchenden" Kanton im
anderen Kanton (Art. 52 f. StPO - vorgängige oder nachträgliche
Benachrichtigung) oder mittels Rechtshilfeersuchen an den
"betroffenen" Kanton (Art. 49 ff. StPO - Rechtshilfe i.e.S.). Kurz
streifen sie sodann noch das komplexe Thema der internationalen
Rechtshilfe, welche im IRSG, bilateralen und multilateralen
Staatsverträgen geregelt ist (Art. 54 f. StPO). Bei einem
Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel
für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und
Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des
5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung.
Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es
Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die
Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen
statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in
diesem Podcast nach. Links zu diesem Podcast: - Schweizerische
Strafprozessordnung (StPO):
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch -
Anwaltskanzlei von Gregor Münch: https://www.d32.ch/personen -
Titelbild bydanay: https://www.instagram.com/bydanay/ - Lernhilfen
für die Anwaltsprüfung: http://www.duribonin.ch/lernhilfen/ Weitere
Podcastreihen von Duri Bonin: - Auf dem Weg als Anwältin:
https://anwaltspruefung.podigee.io - Interview aus dem Gefängnis:
https://gefaengnis.podigee.io - Frag den Anwalt:
https://anwalt.podigee.io - Mit 40i cha mers mit de Tiger:
https://40i.podigee.io Diese Podcasts sind auf allen üblichen
Plattformen zu hören . Einfach nach 'Duri Bonin' suchen und
abonnieren.
Rechtshilfe: Als Grundsätze lässt sich festhalten, dass die
Behörden zur Rechtshilfe verpflichtet sind (Art. 44 StPO) und zwar
unentgeltlich (Art. 47 StPO). Durchgeführt werden kann die
Rechtshilfe entweder direkt durch den "ersuchenden" Kanton im
anderen Kanton (Art. 52 f. StPO - vorgängige oder nachträgliche
Benachrichtigung) oder mittels Rechtshilfeersuchen an den
"betroffenen" Kanton (Art. 49 ff. StPO - Rechtshilfe i.e.S.). Kurz
streifen sie sodann noch das komplexe Thema der internationalen
Rechtshilfe, welche im IRSG, bilateralen und multilateralen
Staatsverträgen geregelt ist (Art. 54 f. StPO). Bei einem
Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel
für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und
Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des
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Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es
Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die
Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen
statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in
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