#196 Die Verteidigung lässt sich viel zu leicht austricksen (Art. 29 f. StPO)
18 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Duri Bonin und Gregor Münch unterhalten sich über die unsägliche
Praxis, wonach Verfahren gegen Mitbeschuldigte getrennt geführt
werden (Art. 29 f. StPO). Ein solches ist meist unrechtmässig.
Viele Strafverteidiger scheinen sich aber der mit
Verfahrenstrennungen einhergehenden Problematik viel zu wenig
bewusst zu sein. Namentlich hat dies immense Auswirkungen auf die
Teilnahmerechte und begünstigt faktisch eine "Kronzeugenregelung",
obwohl eine solche vom Gesetzgeber mit Bedacht nicht in die
Strafprozessordnung aufgenommen wurde. Bei einem Freispruchbier kam
die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu
besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden
Freitag in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren
einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht
Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie
läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im
Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen
und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast
nach. Links zu diesem Podcast: - Schweizerische Strafprozessordnung
(StPO):
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch -
Anwaltskanzlei von Gregor Münch: https://www.d32.ch/personen -
Titelbild bydanay: https://www.instagram.com/bydanay/ - Lernhilfen
für die Anwaltsprüfung: http://www.duribonin.ch/lernhilfen/ Weitere
Podcastreihen von Duri Bonin: - Auf dem Weg als Anwältin:
https://anwaltspruefung.podigee.io - Interview aus dem Gefängnis:
https://gefaengnis.podigee.io - Frag den Anwalt:
https://anwalt.podigee.io - Mit 40i cha mers mit de Tiger:
https://40i.podigee.io Diese Podcasts sind auf allen üblichen
Plattformen zu hören . Einfach nach 'Duri Bonin' suchen und
abonnieren.
Praxis, wonach Verfahren gegen Mitbeschuldigte getrennt geführt
werden (Art. 29 f. StPO). Ein solches ist meist unrechtmässig.
Viele Strafverteidiger scheinen sich aber der mit
Verfahrenstrennungen einhergehenden Problematik viel zu wenig
bewusst zu sein. Namentlich hat dies immense Auswirkungen auf die
Teilnahmerechte und begünstigt faktisch eine "Kronzeugenregelung",
obwohl eine solche vom Gesetzgeber mit Bedacht nicht in die
Strafprozessordnung aufgenommen wurde. Bei einem Freispruchbier kam
die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu
besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden
Freitag in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren
einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht
Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie
läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im
Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen
und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast
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Anwaltskanzlei von Gregor Münch: https://www.d32.ch/personen -
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für die Anwaltsprüfung: http://www.duribonin.ch/lernhilfen/ Weitere
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