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Beschreibung
vor 3 Jahren
Seit Geltung der neuen EU-Regeln werden Datenschutzverstöße immer
häufiger geahndet. Die deutsche Wirtschaft und der öffentliche
Dienst sind zwar teils schon sehr gut aufgestellt, aber kämpfen in
manchen Bereichen noch mit der Umsetzung der strengen Regelungen.
Während Mitarbeiter oder Kunden bereits jetzt eine hohe
Erwartungshaltung an den Umgang mit ihren Daten durch Unternehmen
haben und sich schnell bei Behörden beschweren, falls etwas nicht
so läuft wie es soll. Doch wie sollte ein Unternehmen reagieren,
wenn es von der Datenschutzbehörde ein Anhörungsschreiben
erhält? Und welche Befugnisse hat die Datenschutzbehörde nach der
DSGVO? Wir haben bei Frau Simone Rosenthal, Mitgründerin und
Partnerin der Kanzlei Schürmann, Rosenthal Dreyer und
Geschäftsführerin der ISiCO Datenschutz GmbH, nachgefragt.
häufiger geahndet. Die deutsche Wirtschaft und der öffentliche
Dienst sind zwar teils schon sehr gut aufgestellt, aber kämpfen in
manchen Bereichen noch mit der Umsetzung der strengen Regelungen.
Während Mitarbeiter oder Kunden bereits jetzt eine hohe
Erwartungshaltung an den Umgang mit ihren Daten durch Unternehmen
haben und sich schnell bei Behörden beschweren, falls etwas nicht
so läuft wie es soll. Doch wie sollte ein Unternehmen reagieren,
wenn es von der Datenschutzbehörde ein Anhörungsschreiben
erhält? Und welche Befugnisse hat die Datenschutzbehörde nach der
DSGVO? Wir haben bei Frau Simone Rosenthal, Mitgründerin und
Partnerin der Kanzlei Schürmann, Rosenthal Dreyer und
Geschäftsführerin der ISiCO Datenschutz GmbH, nachgefragt.
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