#166 Anwaltspatent in Schaffhausen riskiert (Art. 11 StPO)
10 Minuten
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vor 3 Jahren
Das Thema heute ist das Verbot der doppelten Strafverfolgung (Art.
11 StPO - ne bis in idem): Rechtskräftig verurteilte oder
freigesprochene Person dürfen wegen des gleichen Delikts nicht
nochmals in ein Strafverfahren verwickelt werden. Dieses Verbot
gilt bei Vorliegen einer materiellrechtskräftigen Entscheidung und
Identität von Täter und Tat. Der besprochene Artikel erinnert
[Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) an einen Fall von ihm
im Kanton Schaffhausen mit offenem Ausgang. [Duri
Bonin](http://www.duribonin.ch) kommt kurz auf einen Fall mit
internationalem Kontext und die dabei anwendbaren Normen zu
sprechen. Auch erinnert er sich an den Fall von Ramush Haradinaj,
welcher im Jahre 2012 durch den Haager Strafgerichtshof
freigesprochen und dennoch in Frankreich auf einen Haftbefehl von
Serbien 2017 hin wieder verhaftet wurde. [Art. 11 StPO Verbot der
doppelten
Strafverfolgung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_11)
1. Wer in der Schweiz rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen
worden ist, darf wegen der gleichen Straftat nicht erneut verfolgt
werden. 1. Vorbehalten bleiben die Wiederaufnahme eines
eingestellten oder nicht anhand genommenen Verfahrens und die
Revision. Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die
[Strafprozessordnung](https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html)
Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri
Bonin](http://www.duribonin.ch) und [Gregor
Münch](https://www.d32.ch/personen) jeden Freitag in den "Heiligen
Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der
Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb
braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie
ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten
Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und
Gregi in diesem Podcast nach. - [Schweizerische Strafprozessordnung
(StPO)](https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html)
- [Anwaltskanzlei von Duri Bonin](http://www.duribonin.ch) -
[Anwaltskanzlei von Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) -
Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) -
[Lernhilfen für die
Anwaltsprüfung](http://www.duribonin.ch/lernhilfen/) **Weitere
Podcastreihen von [Duri Bonin](http://www.duribonin.ch)** - [Auf
dem Weg zur Anwältin](https://anwaltspruefung.podigee.io) -
[Interview aus dem Gefängnis](https://gefaengnis.podigee.io) -
[Frag den Anwalt](https://anwalt.podigee.io) - [Mit 40i cha mers
mit de Tiger](https://40i.podigee.io) Diese Podcasts sind auf allen
üblichen Plattformen zu hören . Einfach nach 'Duri Bonin' suchen
und abonnieren.
11 StPO - ne bis in idem): Rechtskräftig verurteilte oder
freigesprochene Person dürfen wegen des gleichen Delikts nicht
nochmals in ein Strafverfahren verwickelt werden. Dieses Verbot
gilt bei Vorliegen einer materiellrechtskräftigen Entscheidung und
Identität von Täter und Tat. Der besprochene Artikel erinnert
[Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) an einen Fall von ihm
im Kanton Schaffhausen mit offenem Ausgang. [Duri
Bonin](http://www.duribonin.ch) kommt kurz auf einen Fall mit
internationalem Kontext und die dabei anwendbaren Normen zu
sprechen. Auch erinnert er sich an den Fall von Ramush Haradinaj,
welcher im Jahre 2012 durch den Haager Strafgerichtshof
freigesprochen und dennoch in Frankreich auf einen Haftbefehl von
Serbien 2017 hin wieder verhaftet wurde. [Art. 11 StPO Verbot der
doppelten
Strafverfolgung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_11)
1. Wer in der Schweiz rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen
worden ist, darf wegen der gleichen Straftat nicht erneut verfolgt
werden. 1. Vorbehalten bleiben die Wiederaufnahme eines
eingestellten oder nicht anhand genommenen Verfahrens und die
Revision. Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die
[Strafprozessordnung](https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html)
Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri
Bonin](http://www.duribonin.ch) und [Gregor
Münch](https://www.d32.ch/personen) jeden Freitag in den "Heiligen
Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der
Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb
braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie
ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten
Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und
Gregi in diesem Podcast nach. - [Schweizerische Strafprozessordnung
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[Lernhilfen für die
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