Urlaubsrückkehrer – Was geht, was nicht?

Urlaubsrückkehrer – Was geht, was nicht?

mit Prof. Dr. Paul Melot de Beauregard
7 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren
Die Sommerferien sind in den meisten deutschen Ländern zuende. Die
Schulen haben mit besonderen Hygienemaßnahmen den Betrieb wieder
aufgenommen. So mancher Reiserückkehrer, aber auch Familienfeiern
haben zuletzt zu einem deutlichen Anstieg der Infektionszahlen
geführt. Wie kann ein zweiter „Lockdown“ für die Wirtschaft
vermieden werden? Können und sollten Unternehmen besondere Vorgaben
für Reiserückkehrer machen? Wir haben beim Fachanwalt für
Arbeitsrecht Prof. Dr. Paul Melot de Beauregard nachgefragt. +++
Mehr zum Thema erfahren Sie in unseren Fachzeitschriften [DER
BETRIEB](https://www.der-betrieb.de/?utm_source=infotext&utm_medium=web&utm_campaign=Podcast)
und [DER BETRIEB
Arbeitsrecht](https://www.der-betrieb-arbeitsrecht.de/?utm_source=infotext&utm_medium=web&utm_campaign=Podcast).

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