#123 Für Anwälte gilt: Du sollst nicht langweilen
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Anna und Duri Bonin diskutieren anhand einer Strafanzeige das
Verfassen von Rechtsschriften. Wichtig erscheint ihnen, dass
konsequent die Perspektive des Empfängers miteingedacht und diesem
möglichst viel Arbeit abgenommen wird (wer soll wann was getan oder
unterlassen haben, was weiss und was vermutet man, was muss
abgeklärt werden und welche Straftatbestände stehen weshalb in
Verdacht). Gleichzeitig sollte man nach Prägnanz streben: Alles
Überflüssige gilt es erbarmungslos zu streichen. Wenn man
überzeugen will, ist ebenfalls die Arbeit an der Sprache zentral:
Die Sprache schärfen, ist auch immer Arbeit am Gedanken, an der
Durchdringung des Sachverhaltes. Namentlich sprachliche Weichspüler
gilt es zu vermeiden, wie Abschwächungen (eigentlich),
Abstraktionen (der Anzeigeerstatter und Privatkläger),
Wiederholungen, langfädige Einleitungen, rechtliche Erörterungen
(detaillierte Rechtskenntnisse sind unabdingbare Grundlage der
Eingabe, was aber nicht zwangsläufig bedeutet, dass dies auch in
die Eingabe gehören), Schwächungen der eigenen Position
(unterschwelliges Distanzieren des Anwaltes vom eigenen Klienten)
und Entschuldigungen (entweder man hat was zu sagen und sagt ein
solches deutsch und deutlich oder man lässt es bleiben).
Verfassen von Rechtsschriften. Wichtig erscheint ihnen, dass
konsequent die Perspektive des Empfängers miteingedacht und diesem
möglichst viel Arbeit abgenommen wird (wer soll wann was getan oder
unterlassen haben, was weiss und was vermutet man, was muss
abgeklärt werden und welche Straftatbestände stehen weshalb in
Verdacht). Gleichzeitig sollte man nach Prägnanz streben: Alles
Überflüssige gilt es erbarmungslos zu streichen. Wenn man
überzeugen will, ist ebenfalls die Arbeit an der Sprache zentral:
Die Sprache schärfen, ist auch immer Arbeit am Gedanken, an der
Durchdringung des Sachverhaltes. Namentlich sprachliche Weichspüler
gilt es zu vermeiden, wie Abschwächungen (eigentlich),
Abstraktionen (der Anzeigeerstatter und Privatkläger),
Wiederholungen, langfädige Einleitungen, rechtliche Erörterungen
(detaillierte Rechtskenntnisse sind unabdingbare Grundlage der
Eingabe, was aber nicht zwangsläufig bedeutet, dass dies auch in
die Eingabe gehören), Schwächungen der eigenen Position
(unterschwelliges Distanzieren des Anwaltes vom eigenen Klienten)
und Entschuldigungen (entweder man hat was zu sagen und sagt ein
solches deutsch und deutlich oder man lässt es bleiben).
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