#79: Bestellerprinzip | Warum Mieter für Mietwohnungen trotzdem Maklerprovision zahlen müssten?

#79: Bestellerprinzip | Warum Mieter für Mietwohnungen trotzdem Maklerprovision zahlen müssten?

5 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Das neue Bestellerprinzip bei der Maklerprovision in
Österreich ist seit dem 1. Juli 2023 in Kraft. Es betrifft
ausschließlich Mietverträge und ermöglicht Vermietern, viel Geld
zu sparen. Das Prinzip besagt, dass Makler nur von demjenigen
eine Provision verlangen dürfen, der sie zuerst mit der
Vermittlung des Mietvertrages beauftragt hat. Dies wird als
"Erstauftraggeberprinzip" bezeichnet. Kaufverträge und
Gewerbeimmobilien sind nicht betroffen.

Ein Szenario verdeutlicht dies: Ein Vermieter beauftragt einen
Makler, um eine leerstehende Wohnung zu vermieten. Der Makler
inseriert die Wohnung und interessierte Mieter kontaktieren ihn.
Diejenigen, die den Makler kontaktieren und sich von ihm beraten
lassen, sind sogenannte "Zweitauftraggeber". Der Makler prüft die
potenziellen Mieter und leitet die Mietanbote an den Vermieter
weiter. In diesem Fall trägt der Vermieter die Provision.

Ein anderes Szenario ist, wenn du selbst eine Wohnung suchst und
einen Makler beauftragst. Hier bist du der Erstauftraggeber und
musst die Provision zahlen, wenn der Makler eine passende Wohnung
findet.

Das Bestellerprinzip wurde durch das Maklergesetz-Änderungsgesetz
in §17a eingeführt. Es gibt jedoch scheinbar Möglichkeiten, das
Prinzip zu umgehen. Makler könnten beispielsweise eine
vermeintlich attraktive Wohnung anbieten, die aber bereits
vergeben ist. Dann schlagen sie vor, eine vergleichbare Wohnung
zu finden und verlangen dafür eine Provision. In solchen
Situationen ist Vorsicht geboten.

Viel Spaß bei diesem neuen JusProfi Podcast

DISCLAIMER:

Bitte beachtet: Dieses Video dient ausschließlich
Infotainment-Zwecken und stellt keine anwaltliche Beratung dar.
Ich bin kein Anwalt und die Informationen und Meinungen, die in
diesem Video geäußert werden, sind kein Ersatz für professionelle
rechtliche Beratung und sollen es auch nicht sein. Bitte wendet
euch immer an einen qualifizierten Anwalt, wenn ihr rechtliche
Fragen habt.

Übrigens, dieses Equipment verwende ich für die Videos und
Podcasts:

Kamera: https://amzn.to/3iq4Mcj
Mikrofon: https://amzn.to/3XcbFgo
Stativ: https://amzn.to/3ZnHwwj
Schnitt: https://amzn.to/3QvnnQI

(Disclaimer: Es handelt sich um Affiliate Links)
--
Besucht uns auf:

https://www.jusprofi.at
https://www.facebook.com/jusprofi.at
https://www.instagram.com/jusprofi/?hl=de
https://www.linkedin.com/company/jusprofi

Hört euch alle unsere Podcasts an, überall wo es Podcasts gibt
:)

#bestellerprinzip #immobilienrecht


Support the show

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15
:
: