#56 Rechte der Eltern in Jugendstrafverfahren
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vor 5 Jahren
Die
[Jugendstrafprozessordnung](https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20080702/index.html)
räumt der gesetzlichen Vertretung (also grundsätzlich den Eltern,
vgl. Art. 304 ZGB) verschiedene prozessuale Rechte ein, die sie
selbständig wahrnehmen können. Die Parteistellung kommt der
gesetzlichen Vertretung selbst zu, sodass deren Prozesshandlungen
nicht mit denjenigen des jugendlichen Straftäters übereinstimmen
müssen. Sandra und [Duri Bonin](http://www.duribonin.ch)
diskutieren, was dies bedeutet. Beispielsweise kann die gesetzliche
Vertretung Einsicht in die Strafakten nehmen, den Jugendrichter
ablehnen, eine Wahlverteidigung beiziehen, ein
Haftentlassungsgesuch stellen und Rechtsmitteln ergreifen. Als
Partei hat die gesetzliche Vertretung ebenfalls das Recht, an
Beweiserhebungen durch Jugendanwaltschaft und Jugendgericht
anwesend zu sein und darf den einvernommenen Personen Fragen
stellen. **Weitere Podcastreihen von [Duri
Bonin](http://www.duribonin.ch)** - Auf dem Weg zur Anwältin -
Interview aus dem Gefängnis - Fragen den Anwalt - Mit 40i cha mers
mit de Tiger - Strafverteidigung Diese Podcasts sind auf allen
üblichen Plattformen zu hören . Einfach nach 'Duri Bonin' suchen
und abonnieren. - [Anwaltskanzlei von Duri Bonin und
Sandra](http://www.duribonin.ch) - Titelbild
[bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/)
[Jugendstrafprozessordnung](https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20080702/index.html)
räumt der gesetzlichen Vertretung (also grundsätzlich den Eltern,
vgl. Art. 304 ZGB) verschiedene prozessuale Rechte ein, die sie
selbständig wahrnehmen können. Die Parteistellung kommt der
gesetzlichen Vertretung selbst zu, sodass deren Prozesshandlungen
nicht mit denjenigen des jugendlichen Straftäters übereinstimmen
müssen. Sandra und [Duri Bonin](http://www.duribonin.ch)
diskutieren, was dies bedeutet. Beispielsweise kann die gesetzliche
Vertretung Einsicht in die Strafakten nehmen, den Jugendrichter
ablehnen, eine Wahlverteidigung beiziehen, ein
Haftentlassungsgesuch stellen und Rechtsmitteln ergreifen. Als
Partei hat die gesetzliche Vertretung ebenfalls das Recht, an
Beweiserhebungen durch Jugendanwaltschaft und Jugendgericht
anwesend zu sein und darf den einvernommenen Personen Fragen
stellen. **Weitere Podcastreihen von [Duri
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