#53 Rechtsstaat quo vadis?
15 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 5 Jahren
Sandra und [Duri Bonin](http://www.duribonin.ch) unterhalten sich
über einen abschlägigen Entscheid des Bundesgerichts. Sie stören
sich daran, dass der Verteidigung eine Verletzung von
Substantiierungsobliegenheiten vorgehalten wird, welche diese
überhaupt nicht erfüllen kann. Wie will man mangels Akteneinsicht
substantiieren, was für Material sich wo auf den Festplatten
befindet? Bei der Staatsanwaltschaft hingegen begnügt sich das
Obergericht wie auch das Bundesgericht ohne Rückprüfung alleine auf
deren unbelegten Angaben, es befinde sich keine weitere
Anwaltskorrespondenz auf den Datenträgern. Es wäre doch ein
leichtes, dies mittels Stichproben zu verifizieren. Weiter scheint
das Bundesgericht der Meinung zu sein, dass man bei einem Verzicht
auf Siegelung auch auf ein effektives Beschlagnahmeverbot (welches
die Behörden gemäss Gesetzestext von Amtes wegen zu beachten
hätten) verzichtet. Es wird also kein Unterschied zwischen den
beiden Rechtsinstituten gemacht. Schliesslich äussert das
Bundesgericht den Verdacht, die Verteidigung handle "trölerisch",
also aus dem Motiv der Verzögerung. Es entsteht aufgrund dieses
Vorwurfs der Eindruck, dass sich hinter dieser Vermutung der
tatsächliche Grund für den Entscheid des Bundesgerichts verbirgt,
sich inhaltlich nicht mit der aufgeworfenen spannenden Rechtsfrage
zu beschäftigen. Sandra und Duri diskutieren die Folgen dieses
Entscheides und welche Empfehlungen sicher hieraus für die
Staatsanwaltschaften und die Verteidigungen ableiten lassen. In
ihren Augen sollten in einem Rechtsstaat die Fragen des
Verfahrensrechts vom Schutz des Einzelnen her gedacht werden,
mithin losgelöst von den konkreten Tatvorwürfen. An diesem Punkt
scheiden sich Rechtsgeist von Machtwillen. **Weitere Podcastreihen
von [Duri Bonin](http://www.duribonin.ch)** - Auf dem Weg zur
Anwältin - Interview aus dem Gefängnis - Fragen den Anwalt - Mit
40i cha mers mit de Tiger - Strafverteidigung Diese Podcasts sind
auf allen üblichen Plattformen zu hören . Einfach nach 'Duri Bonin'
suchen und abonnieren. - [Anwaltskanzlei von Duri Bonin und
Sandra](http://www.duribonin.ch) - Titelbild
[bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/)
über einen abschlägigen Entscheid des Bundesgerichts. Sie stören
sich daran, dass der Verteidigung eine Verletzung von
Substantiierungsobliegenheiten vorgehalten wird, welche diese
überhaupt nicht erfüllen kann. Wie will man mangels Akteneinsicht
substantiieren, was für Material sich wo auf den Festplatten
befindet? Bei der Staatsanwaltschaft hingegen begnügt sich das
Obergericht wie auch das Bundesgericht ohne Rückprüfung alleine auf
deren unbelegten Angaben, es befinde sich keine weitere
Anwaltskorrespondenz auf den Datenträgern. Es wäre doch ein
leichtes, dies mittels Stichproben zu verifizieren. Weiter scheint
das Bundesgericht der Meinung zu sein, dass man bei einem Verzicht
auf Siegelung auch auf ein effektives Beschlagnahmeverbot (welches
die Behörden gemäss Gesetzestext von Amtes wegen zu beachten
hätten) verzichtet. Es wird also kein Unterschied zwischen den
beiden Rechtsinstituten gemacht. Schliesslich äussert das
Bundesgericht den Verdacht, die Verteidigung handle "trölerisch",
also aus dem Motiv der Verzögerung. Es entsteht aufgrund dieses
Vorwurfs der Eindruck, dass sich hinter dieser Vermutung der
tatsächliche Grund für den Entscheid des Bundesgerichts verbirgt,
sich inhaltlich nicht mit der aufgeworfenen spannenden Rechtsfrage
zu beschäftigen. Sandra und Duri diskutieren die Folgen dieses
Entscheides und welche Empfehlungen sicher hieraus für die
Staatsanwaltschaften und die Verteidigungen ableiten lassen. In
ihren Augen sollten in einem Rechtsstaat die Fragen des
Verfahrensrechts vom Schutz des Einzelnen her gedacht werden,
mithin losgelöst von den konkreten Tatvorwürfen. An diesem Punkt
scheiden sich Rechtsgeist von Machtwillen. **Weitere Podcastreihen
von [Duri Bonin](http://www.duribonin.ch)** - Auf dem Weg zur
Anwältin - Interview aus dem Gefängnis - Fragen den Anwalt - Mit
40i cha mers mit de Tiger - Strafverteidigung Diese Podcasts sind
auf allen üblichen Plattformen zu hören . Einfach nach 'Duri Bonin'
suchen und abonnieren. - [Anwaltskanzlei von Duri Bonin und
Sandra](http://www.duribonin.ch) - Titelbild
[bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/)
Weitere Episoden
30 Minuten
vor 2 Tagen
19 Minuten
vor 1 Woche
8 Minuten
vor 1 Woche
8 Minuten
vor 2 Wochen
In Podcasts werben
Kommentare (0)