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Beschreibung
vor 5 Jahren
Heute hat Sandra ihre erste Anhörung als Strafverteidigerin vor dem
Zwangsmassnahmengericht (ZMG) Zürich. Das Zwangsmassnahmengericht
ist diejenige Behörde, welche darüber entscheidet, ob eine Person
in Untersuchungshaft versetzt wird. Sandra erkundigt sich deshalb
bei [Duri Bonin](http://www.duribonin.ch), wo und wann man die
Untersuchungsakten studiert, sich mit dem Klienten bespricht und
wie die Anhörung abläuft. Duri erläutert ihr, dass man während der
Anhörung wie hinter einer Hockeybande dem Haftrichter gegenüber
sitzt. Wichtig sei, dass man dem Klienten wie auch dessen
Angehörigen erklärt, worum es bei einer Haftprüfung gehe: Es werde
nicht über Schuld oder Unschuld verhandelt, sondern ausgehend von
der Diskussion, ob ein genügender (sog. dringender) Tatverdacht
vorliege, diskutiere man über die Haftgründe (Fluchtgefahr,
Kollusionsgefahr, Wiederholungsgefahr, Ausführungsgefahr).
Schliesslich gelte es noch zu prüfen, ob die Inhaftierung den
konkreten Verhältnissen angemessen erscheint (sog.
Verhältnismässigkeit). - Wer sich vertieft mit der Thematik der
Untersuchungshaft auseiandersetzen möchte, sei auf das Buch
[Untersuchungshaft - Ein Leitfaden für die
Praxis](https://www.schulthess.com/verlag/detail/ISBN-9783725572311/Gfeller-Diego-R-Bigler-Adrian-Bonin-Duri/Untersuchungshaft-PrintPlu%A7)
verwiesen - [Anwaltskanzlei von Duri Bonin und
Sandra](http://www.duribonin.ch) - Titelbild
[bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/)
Zwangsmassnahmengericht (ZMG) Zürich. Das Zwangsmassnahmengericht
ist diejenige Behörde, welche darüber entscheidet, ob eine Person
in Untersuchungshaft versetzt wird. Sandra erkundigt sich deshalb
bei [Duri Bonin](http://www.duribonin.ch), wo und wann man die
Untersuchungsakten studiert, sich mit dem Klienten bespricht und
wie die Anhörung abläuft. Duri erläutert ihr, dass man während der
Anhörung wie hinter einer Hockeybande dem Haftrichter gegenüber
sitzt. Wichtig sei, dass man dem Klienten wie auch dessen
Angehörigen erklärt, worum es bei einer Haftprüfung gehe: Es werde
nicht über Schuld oder Unschuld verhandelt, sondern ausgehend von
der Diskussion, ob ein genügender (sog. dringender) Tatverdacht
vorliege, diskutiere man über die Haftgründe (Fluchtgefahr,
Kollusionsgefahr, Wiederholungsgefahr, Ausführungsgefahr).
Schliesslich gelte es noch zu prüfen, ob die Inhaftierung den
konkreten Verhältnissen angemessen erscheint (sog.
Verhältnismässigkeit). - Wer sich vertieft mit der Thematik der
Untersuchungshaft auseiandersetzen möchte, sei auf das Buch
[Untersuchungshaft - Ein Leitfaden für die
Praxis](https://www.schulthess.com/verlag/detail/ISBN-9783725572311/Gfeller-Diego-R-Bigler-Adrian-Bonin-Duri/Untersuchungshaft-PrintPlu%A7)
verwiesen - [Anwaltskanzlei von Duri Bonin und
Sandra](http://www.duribonin.ch) - Titelbild
[bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/)
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