Vorstandsvergütung und pauschaler Aufwandsersatz
Dürfen Vorstandsmitglieder in einem Verein eine Vergütung erhalten?
6 Minuten
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Vereine sind gehalten, keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck
der Körperschaft fremd sind, oder durch unangemessen hohe
Vergütungen zu begünstigen (§ 55 Abs. 1 Nr. 3 AO).
In der Praxis führt vor allem die Frage, ob Vorstandsmitglieder
eines gemeinnützigen Vereins eine Vergütung erhalten dürfen und –
falls dies bejaht wird – wie hoch diese sein darf, nicht selten zu
Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung.
der Körperschaft fremd sind, oder durch unangemessen hohe
Vergütungen zu begünstigen (§ 55 Abs. 1 Nr. 3 AO).
In der Praxis führt vor allem die Frage, ob Vorstandsmitglieder
eines gemeinnützigen Vereins eine Vergütung erhalten dürfen und –
falls dies bejaht wird – wie hoch diese sein darf, nicht selten zu
Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung.
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