Der Irrsinn geht weiter! Bis März 2022, vorerst… | Von Bernhard Loyen
15 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Ein Kommentar von Bernhard Loyen. Es war die 210. Sitzung des
Deutschen Bundestages. Am Freitag, den 12. Februar 2021, kamen die
sehr wenigen Abgeordneten zusammen, um sich in einer ersten Lesung
mit dem Gesetzesentwurf von CDU/CSU und SPD zum Thema: „Fortgeltung
der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden
Regelungen“ zu befassen. Die Abgeordnete Karin Maag von der CDU
erläuterte einführend den Anwesenden im Plenarsaal die
vermeintliche Notwendigkeit. Die Abgeordneten wollen zukünftig alle
drei Monate im Parlament über das Fortbestehen der epidemischen
Lage entscheiden. Alle für den Pandemiefall notwendigen Regelungen
sollen ausschließlich an diese Beschlüsse geknüpft
werden. Sollte in drei Monaten die epidemische Lage nicht mehr
festgestellt werden, müssten alle für die Pandemie relevanten
Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen aufgehoben werden
(1). Das klingt vielversprechend, aber wie so oft sollte der
berühmte Teufel und das Detail nicht vergessen, bzw. übersehen
werden. Theoretisch endet die aktuelle Sondergesetzeslage mit
Ablauf des 31. März 2021. So beschlossen in der Drucksache
19/24387, eher bekannt als Drittes Gesetz zum Schutz der
Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Zur Erinnerung, warum seit dem 18. November 2020 abermillionen
Menschen in diesem Land einer sehr ungewissen Zukunft entgegen
schauen, warum Millionen Biografien ob der Entwicklung im
Kindesalter oder einer generellen Irritation des Daseins in
Mitleidenschaft gezogen werden, noch einmal die Begründung des
damaligen Bundestagsbeschlusses,... hier
weiterlesen: https://kenfm.de/der-irrsinn-geht-weiter-bis-maerz-2022-vorerst-von-bernhard-loyen/
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Deutschen Bundestages. Am Freitag, den 12. Februar 2021, kamen die
sehr wenigen Abgeordneten zusammen, um sich in einer ersten Lesung
mit dem Gesetzesentwurf von CDU/CSU und SPD zum Thema: „Fortgeltung
der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden
Regelungen“ zu befassen. Die Abgeordnete Karin Maag von der CDU
erläuterte einführend den Anwesenden im Plenarsaal die
vermeintliche Notwendigkeit. Die Abgeordneten wollen zukünftig alle
drei Monate im Parlament über das Fortbestehen der epidemischen
Lage entscheiden. Alle für den Pandemiefall notwendigen Regelungen
sollen ausschließlich an diese Beschlüsse geknüpft
werden. Sollte in drei Monaten die epidemische Lage nicht mehr
festgestellt werden, müssten alle für die Pandemie relevanten
Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen aufgehoben werden
(1). Das klingt vielversprechend, aber wie so oft sollte der
berühmte Teufel und das Detail nicht vergessen, bzw. übersehen
werden. Theoretisch endet die aktuelle Sondergesetzeslage mit
Ablauf des 31. März 2021. So beschlossen in der Drucksache
19/24387, eher bekannt als Drittes Gesetz zum Schutz der
Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Zur Erinnerung, warum seit dem 18. November 2020 abermillionen
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Kindesalter oder einer generellen Irritation des Daseins in
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