Schweigemärsche: So sieht Versammlungsfreiheit in Deutschland aus | Von Norbert Häring
7 Minuten
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vor 3 Jahren
Ein Kommentar von Norbert Häring. “Im Gegensatz zur russischen
Diktatur herrscht in Deutschland Demonstrationsfreiheit. Wenn man
sich an die Hygienevorschriften mit Maskenpflicht und Abstand hält,
wird es beispielsweise in der Stadt Köln erlaubt, am 20.2.2021
einen STEHENDEN SchweigeMARSCH am Heumarkt mit 10 Menschen
durchzuführen. Die Stadt Köln zeigt damit deutlich auf, wie groß
die Unterschiede zwischen Deutschland und den Schurkenstaaten
Russland, Weißrussland, China oder Nordkorea sind.” So beginnt eine
Pressemitteilung der Initiatoren der Schweigemärsche. Ich beziehe
hier keine Stellung für oder gegen die Proteste gegen die
Corona-Maßnahmen. Es geht mir zunächst einmal darum, zu
dokumentieren, wie weit wir schon sind. Wenn wir in der Tagesschau
Bilder vom Vorgehen von Polizisten in Myanmar, Russland und anderen
mehr oder weniger autoritär regierten Staaten gegen Teilnehmer
nicht genehmigter Demonstrationen sehen, gruseln wir uns im
heimischen Fernsehsessel und sind froh, dass wir in einer
Demokratie leben, wo das Recht, zu demonstrieren und die Regierung
zu kritisieren, selbstverständlich ist und geachtet wird, wo man
nicht öffentlich zum gefährlichen Schädling gestempelt wird, wenn
man anderer Meinung ist. Pustekuchen. Wenn man gegen die
repressiven Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung von Corona ist,
dann hat man das Demonstrationsrecht weitgehend verwirkt. Will man
einen Schweigemarsch mit Masken und Einhaltung der
Hygienevorschriften mit bis zu 100 Teilnehmern organisieren,
bekommt man Bescheide wie den folgenden vom 4. Februar. Sie legen
einem nahe im Hinblick auf den Eindruck in der Öffentlichkeit zu
verzichten. Und wenn man doch demonstrieren möchte, dann möge man
doch bitte nur maximal zehn Teilnehmer anmelden: Zitat des
Bescheids vom Polizeipräsidium Köln, ZA 12 Versammlungsrecht: …
weiterlesen
hier: https://kenfm.de/schweigemaersche-so-sieht-versammlungsfreiheit-in-deutschland-aus-von-norbert-haering
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man anderer Meinung ist. Pustekuchen. Wenn man gegen die
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dann hat man das Demonstrationsrecht weitgehend verwirkt. Will man
einen Schweigemarsch mit Masken und Einhaltung der
Hygienevorschriften mit bis zu 100 Teilnehmern organisieren,
bekommt man Bescheide wie den folgenden vom 4. Februar. Sie legen
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verzichten. Und wenn man doch demonstrieren möchte, dann möge man
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