#150: Wer hilft bei Diskriminierung im Job?
Melanie Bolleininger & Juliane Herbst über die
AGG-Beschwerdekommision
14 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 1 Jahr
Ein Drittel der Arbeitnehmer*innen in Deutschland ist im Job schon
einmal diskriminiert worden, so eine aktuelle Studie der
Arbeitgeberbewertungsplattform Glassdoor. Und das obwohl immer mehr
Unternehmen Diversität fest in ihren Werten verankert haben. Was
können betroffene Personen tun und was passiert bei falschen
Anschuldigungen? Seit 2006 regelt das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch
Antidiskriminierungsgesetz genannt – den Umgang mit
Diskriminierung. Aufgabe des Gesetzes ist es, jegliche Art von
Benachteiligung etwa aus Gründen des Geschlechts, der Behinderung,
der ethnischen Herkunft, der Rasse, der Religion, des Alters oder
der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Bei OTTO
kümmert sich eine eigene AGG-Kommission darum, das AGG umzusetzen
und eventuellen Beschwerden nachzugehen. Dazu zählen interne
Beschwerden ebenso wie Vorfälle mit externen Dienstleistern, etwa
Lieferanten. Gebildet wird die AGG-Kommission bei OTTO aus
Arbeitgebervertreter*innen sowie Betriebsratsmitgliedern, darunter
Melanie Bolleiniger und Juliane Herbst. Wie viele Beschwerden es
letztes Jahr gab, was Betroffene gegen Diskriminierung im Job tun
können und welche Konsequenzen drohen, das verraten Juliane und
Melanie. Shownotes: Wer kümmert sich bei OTTO um
Antidiskriminierung? (ab 1:05) Das AGG und warum es so wichtig ist
(ab 2:52) Wie viele Beschwerden wegen Diskriminierung gibt es? (ab
3:35) Umsetzung des AGG im Arbeitsalltag (ab 5:15) Konsequenzen bei
Diskriminierung (ab 7:27) Wenn Menschen zu Unrecht beschuldigt
werden (ab 10:34) Moderation: Ingo Bertram Produktion: Verena Kolb,
Alina Struewer, Ornella Westerkamp Mehr Infos:
https://www.otto.de/newsroom/de/o-ton Fragen, Anmerkungen, Kritik
oder Lob? Schreibt uns auf LinkedIn oder per E-Mail an
ingo.bertram@otto.de.
einmal diskriminiert worden, so eine aktuelle Studie der
Arbeitgeberbewertungsplattform Glassdoor. Und das obwohl immer mehr
Unternehmen Diversität fest in ihren Werten verankert haben. Was
können betroffene Personen tun und was passiert bei falschen
Anschuldigungen? Seit 2006 regelt das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch
Antidiskriminierungsgesetz genannt – den Umgang mit
Diskriminierung. Aufgabe des Gesetzes ist es, jegliche Art von
Benachteiligung etwa aus Gründen des Geschlechts, der Behinderung,
der ethnischen Herkunft, der Rasse, der Religion, des Alters oder
der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Bei OTTO
kümmert sich eine eigene AGG-Kommission darum, das AGG umzusetzen
und eventuellen Beschwerden nachzugehen. Dazu zählen interne
Beschwerden ebenso wie Vorfälle mit externen Dienstleistern, etwa
Lieferanten. Gebildet wird die AGG-Kommission bei OTTO aus
Arbeitgebervertreter*innen sowie Betriebsratsmitgliedern, darunter
Melanie Bolleiniger und Juliane Herbst. Wie viele Beschwerden es
letztes Jahr gab, was Betroffene gegen Diskriminierung im Job tun
können und welche Konsequenzen drohen, das verraten Juliane und
Melanie. Shownotes: Wer kümmert sich bei OTTO um
Antidiskriminierung? (ab 1:05) Das AGG und warum es so wichtig ist
(ab 2:52) Wie viele Beschwerden wegen Diskriminierung gibt es? (ab
3:35) Umsetzung des AGG im Arbeitsalltag (ab 5:15) Konsequenzen bei
Diskriminierung (ab 7:27) Wenn Menschen zu Unrecht beschuldigt
werden (ab 10:34) Moderation: Ingo Bertram Produktion: Verena Kolb,
Alina Struewer, Ornella Westerkamp Mehr Infos:
https://www.otto.de/newsroom/de/o-ton Fragen, Anmerkungen, Kritik
oder Lob? Schreibt uns auf LinkedIn oder per E-Mail an
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