Europäischer Gerichtshof erlaubt Bargeldbeschränkungen | Von Norbert Häring
17 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 3 Jahren
Ein Kommentar von Norbert Häring. Der Europäische Gerichtshof hat
in meinem Verfahren um das Recht auf Barzahlung des
Rundfunkbeitrags entschieden, dass EU-Mitgliedstaaten ihren
Behörden erlauben dürfen, die Annahme von Bargeld zu verweigern.
Sie dürfen aber auch Gesetze haben oder erlassen, die Behörden
zur Annahme von Bargeld verpflichten. Das
Bundesverwaltungsgericht muss für die abschließende Entscheidung
meines Falles einige Abwägungen treffen. Dem Verfahren liegt mein
Streit mit dem Hessischen Rundfunk zugrunde, der mir auf Basis
seiner Satzung verwehrt, meinen Rundfunkbeitrag mit dem
gesetzlichen Zahlungsmittel Bargeld zu bezahlen. Ich kündigte
2015 die Einzugsermächtigung des “Beitragsservice” und die Sache
ging vor Gericht durch alle Instanzen bis zum
Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht gab mir am
29. März 2019 auf Basis der deutschen Gesetzeslage Recht (1), vor
allem, weil §14 Absatz 1 des Bundesbankgesetzes Euro-Banknoten
zum unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt, was nach
Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts bedeutet, dass
staatliche Stellen es annehmen müssen. Weil aber das
Währungsrecht inzwischen in der ausschließlichen Kompetenz des
EU-Gesetzgebers ist, war sich das Gericht nicht sicher, ob und
wie das Bundesbankgesetz in dieser Frage noch gilt und anzuwenden
ist. Deshalb legte es den Fall mit entsprechenden Fragen dem
Europäischen Gerichtshof vor und setzte das Verfahren so lange
aus. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die
Gesetzgeber der Mitgliedstaaten weiterhin über die Modalitäten
der Begleichung von Geldschulden entscheiden dürfen. Sie dürfen
danach einerseits ihre Verwaltungen verpflichten, Bargeld
anzunehmen, aber sie auch ermächtigen, Bargeld aus beinahe
beliebigen Gründen abzulehnen, solange Barzahlung für die Bürger
in der Regel noch möglich ist und die Verhältnismäßigkeit gewahrt
bleibt.…weiterlesen
hier: https://kenfm.de/europaeischer-gerichtshof-erlaubt-bargeldbeschraenkungen-von-norbert-haering/
User-Info: Bitte aktiviert nach abgeschlossenem Abonnement
unseres YouTube Channels das Glockensymbol rechts neben dem
Abokästchen! Damit erhält jeder Abonnent automatisch eine Info
nach Veröffentlichung eines Beitrags auf unserem Channel. Danke.
Eure KenFM-Crew. Jetzt KenFM
unterstützen: https://www.patreon.com/KenFMde KenFM bemüht
sich um ein breites Meinungsspektrum. Meinungsartikel und
Gastbeiträge müssen nicht die Sichtweise der Redaktion
widerspiegeln. Alle weiteren Beiträge aus der Rubrik „Tagesdosis“
findest Du auf unserer
Homepage: https://kenfm.de/tagesdosis/ +++ Jetzt KenFM
unterstützen: https://steadyhq.com/de/kenfm Dir gefällt
unser Programm? Informationen zu weiteren
Unterstützungsmöglichkeiten
hier: https://kenfm.de/support/kenfm-unterstuetzen/ Du
kannst uns auch mit Bitcoins unterstützen. BitCoin-Adresse:
18FpEnH1Dh83GXXGpRNqSoW5TL1z1PZgZK +++ Abonniere jetzt den
KenFM-Newsletter: https://kenfm.de/newsletter/
Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Weitere Episoden
13 Minuten
vor 3 Jahren
10 Minuten
vor 3 Jahren
20 Minuten
vor 3 Jahren
14 Minuten
vor 3 Jahren
12 Minuten
vor 3 Jahren
In Podcasts werben
Kommentare (0)