#141: Arbeiten, wo andere Urlaub machen?
Angela Löw-Krückmann über Workation bei OTTO
13 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Ob auf Mallorca oder den Azoren, in Lyon, Wien oder Lissabon: Wer
mobil arbeitet, kann das bei OTTO jetzt auch aus dem europäischen
Ausland tun. Und das Arbeiten sogar direkt mit Urlaubsreisen
verbinden, Stichwort: „Workation“. Vorausgesetzt, die
Internetverbindung ist stabil genug. Was einfach klingt, birgt
rechtlich jedoch durchaus Hürden. Auch weil innerhalb Europas
unterschiedliche Regelungen etwa im Steuerrecht gelten. Was gilt es
zu beachten, wenn Mitarbeitende aus dem Ausland arbeiten wollen?
Welche Voraussetzungen gibt es? Warum geht OTTO diesen Schritt
überhaupt – und warum gilt so ein Modell nicht sofort weltweit? Was
sich OTTO von dem neuen Workation-Modell verspricht, was
Mitarbeitende davon haben und was es technisch wie rechtlich zu
beachten gilt, das verrät Angela Löw-Krückmann aus der OTTO HR im
O-TON. Shownotes: Sind die Züge der ersten OTTO-Workation schon
gebucht? (ab 1:02) Welche Länder sind eingeschlossen, wo gibt es
Grenzen? (ab 1:35) Warum OTTOs Workation in manchen Ländern nicht
erlaubt ist (ab 2:55) Von der Idee bis zur Umsetzung (ab 4:41)
Welche Schritte bis zur Workation unternommen werden müssen (ab
5:48) Was neben einer stabilen Internetverbindung noch gebraucht
wird (ab 7:33) Wie wird das Angebot bei den Kolleg*innen von EOS
angenommen? (ab 8:42) Warum OTTO jetzt ein Workation-Modell
anbietet (ab 10:09) Moderation: Ingo Bertram Produktion: Verena
Kolb Mehr Info: www.otto.de/newsroom/de/o-ton Fragen, Anmerkungen,
Kritik oder Lob? Schreibt uns auf LinkedIn oder per E-Mail an
ingo.bertram@otto.de.
mobil arbeitet, kann das bei OTTO jetzt auch aus dem europäischen
Ausland tun. Und das Arbeiten sogar direkt mit Urlaubsreisen
verbinden, Stichwort: „Workation“. Vorausgesetzt, die
Internetverbindung ist stabil genug. Was einfach klingt, birgt
rechtlich jedoch durchaus Hürden. Auch weil innerhalb Europas
unterschiedliche Regelungen etwa im Steuerrecht gelten. Was gilt es
zu beachten, wenn Mitarbeitende aus dem Ausland arbeiten wollen?
Welche Voraussetzungen gibt es? Warum geht OTTO diesen Schritt
überhaupt – und warum gilt so ein Modell nicht sofort weltweit? Was
sich OTTO von dem neuen Workation-Modell verspricht, was
Mitarbeitende davon haben und was es technisch wie rechtlich zu
beachten gilt, das verrät Angela Löw-Krückmann aus der OTTO HR im
O-TON. Shownotes: Sind die Züge der ersten OTTO-Workation schon
gebucht? (ab 1:02) Welche Länder sind eingeschlossen, wo gibt es
Grenzen? (ab 1:35) Warum OTTOs Workation in manchen Ländern nicht
erlaubt ist (ab 2:55) Von der Idee bis zur Umsetzung (ab 4:41)
Welche Schritte bis zur Workation unternommen werden müssen (ab
5:48) Was neben einer stabilen Internetverbindung noch gebraucht
wird (ab 7:33) Wie wird das Angebot bei den Kolleg*innen von EOS
angenommen? (ab 8:42) Warum OTTO jetzt ein Workation-Modell
anbietet (ab 10:09) Moderation: Ingo Bertram Produktion: Verena
Kolb Mehr Info: www.otto.de/newsroom/de/o-ton Fragen, Anmerkungen,
Kritik oder Lob? Schreibt uns auf LinkedIn oder per E-Mail an
ingo.bertram@otto.de.
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