#130: Wird OTTO jetzt zur Bank?
Nicola Bause und Eyke Sprengel über OTTO Payments
14 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
OTTO wird Zahlungsdienstleister – und hat dafür Mitte Juni
offiziell die Lizenz vom Bundesamt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin-Lizenz) erhalten. Mit OTTO
Payments, so der Name der neuen Payment-Gesellschaft, kann OTTO
bald alle Zahlungen selbst abwickeln, ohne externe Dienstleister.
Klingt gut, aber was genau bedeutet das? Für Kund*innen wird das
Einkaufen auf otto.de noch einfacher, vor allem dann, wenn Artikel
von unterschiedlichen Verkäufern auf dem Marktplatz stammen. Denn
OTTO Payments vereinheitlicht den Zahlungsablauf im sogenannte
Checkout-Prozess – also dem Kaufvorgang im Warenkorb.
Marktplatz-Partner profitieren ebenfalls, etwa von schnelleren
Zahlungen. Doch wie funktioniert das und was sind die Pläne für die
weitere Zukunft? Steigt OTTO womöglich ins Onlinebanking ein oder
eifert PayPal nach? Nicola Bause von OTTO Payments und Eyke
Sprengel aus dem Marketplace-Team im O-TON über
Zahlungsdienstleistungen im Onlinehandel – und einen 4000 Seiten
langen (ausgedruckten!) Lizenzantrag.
offiziell die Lizenz vom Bundesamt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin-Lizenz) erhalten. Mit OTTO
Payments, so der Name der neuen Payment-Gesellschaft, kann OTTO
bald alle Zahlungen selbst abwickeln, ohne externe Dienstleister.
Klingt gut, aber was genau bedeutet das? Für Kund*innen wird das
Einkaufen auf otto.de noch einfacher, vor allem dann, wenn Artikel
von unterschiedlichen Verkäufern auf dem Marktplatz stammen. Denn
OTTO Payments vereinheitlicht den Zahlungsablauf im sogenannte
Checkout-Prozess – also dem Kaufvorgang im Warenkorb.
Marktplatz-Partner profitieren ebenfalls, etwa von schnelleren
Zahlungen. Doch wie funktioniert das und was sind die Pläne für die
weitere Zukunft? Steigt OTTO womöglich ins Onlinebanking ein oder
eifert PayPal nach? Nicola Bause von OTTO Payments und Eyke
Sprengel aus dem Marketplace-Team im O-TON über
Zahlungsdienstleistungen im Onlinehandel – und einen 4000 Seiten
langen (ausgedruckten!) Lizenzantrag.
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