Erhält Jens Spahn sein finales Ermächtigungsgesetz? | Von Bernhard Loyen

Erhält Jens Spahn sein finales Ermächtigungsgesetz? | Von Bernhard Loyen

15 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren

Ein Kommentar von Bernhard Loyen. Am Mittwoch, den 25.03.2020
wurde ein Epochenwandel für dieses Land eingeleitet. Unter
Tagesordnungspunkt 1, Unterpunkt C kam es im Deutschen Bundestag
zur ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung
bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (1). 469
Abgeordnete stimmten für den Antrag, drei lehnten ihn ab, es gab
55 Enthaltungen (2). Bis auf die AFD stimmten alle Fraktionen für
das Gesetz. Über drei Nachberatungen erfolgte die finale
Umsetzung, durch die notwendige Weiterleitung an den Bundesrat.
Am 27.03. erfolgte die Zustimmung, ohne Gegenstimmen (3). Niemand
konnte im März ahnen, dass schon im Mai der Entwurf eines Zweiten
Gesetzes erfolgen würde. Der Grund, die Bevölkerung brav
erduldend, die Opposition schweigend. In seiner Rede zur
Notwendigkeit der Erweiterung dieses Gesetzes erläuterte Minister
Jens Spahn im Bundestag, Zitat: Der neue Alltag erfordert eine
neue Balance. Soviel Normalität wie möglich, so viel Schutz wie
nötig. (4) Betrachtet der Bürger die seit dem beschlossenen und
durchgeführten Maßnahmen, seinen neuen Alltag; wirft man einen
Blick auf die Entwicklungen in diesem Land, hinsichtlich massiver
Einschnitte in das individuelle Dasein, den epochalen Bruch in
Millionen Biografien, kann man hinsichtlich der Formulierung
"Soviel Normalität wie möglich", bei Betrachtung der Gegenwart
nur noch müde, ja auch mehrheitlich verzweifelt den Kopf
schütteln. Anfang Mai regte sich zumindest zarter Widerspruch
seitens der Opposition. Im Rechtsausschuss diskutierten die
Abgeordneten über zu weitreichende Kompetenzen für Minister
Spahn. Das Thema: Erlass von Rechtsverordnungen. Das Tor wurde im
Reichstag dafür weit geöffnet, nun zeigten sich erste Zweifel an
dem leichtsinnigen Abnicken. Zitat: Rechtspolitiker der
Opposition wollen das nicht akzeptieren und forderten eine
Anhörung im Rechtsausschuss, die aber nicht zustande kommt, wie
am Mittwoch bekannt wurde: Die GroKo-Vertreter überstimmten die
Oppositionsfraktionen. (5)…weiterlesen hier:


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