Quo vadis, Rechtsstaat? | Von Oliver Märtens
12 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Während die "Epidemie-eindämmenden Maßnahmen" weiter verschärft
werden, erfreut sich das Verhältnis zwischen Regierenden und
Rechtsprechung anscheinend einer immer geringer werdenden
kritischen Distanz. Die wechselseitige Kontrolle der Gewalten, ein
zentrales Element in einem Rechtsstaat, scheint zu schwach
ausgeprägt, um Freiheitsrechte und Verhältnismäßigkeit wirksam
schützen zu können – wie eine Anfrage nach dem
Informationsfreiheitsgesetz und ein Gerichtsurteil in
Nordrhein-Westfalen aktuell belegen. Das Rechtsstaatsprinzip bindet
alle drei staatlichen Gewalten: Gesetzgebung, vollziehende Gewalt
und Rechtsprechung. Diese Akteure, zuzüglich der "vierten Gewalt"
in Form der die Bürger informierenden Medien, sind im Zusammenhang
mit COVID-19 immer wieder berechtigter Kritik ausgesetzt. So hat
beispielsweise der Deutsche Bundestag am 25. März 2020 eine
"epidemische Lage von nationaler Tragweite" festgestellt – doch die
beim Robert Koch-Institut angesiedelte Arbeitsgemeinschaft
Influenza widerlegte diese Einschätzung bereits 14 Tage zuvor! Wer
nun glaubt, dass diese Fehleinschätzung schnell erkannt und die
"epidemische Lage" unverzüglich wieder aufgehoben wird, der muss
sich "eines Schlechteren belehren lassen": Sogar in Kenntnis eines
vorliegenden Rechtsgutachtens wird die epidemische Lage rechts- und
verfassungswidrig aufrechterhalten. Die Bundesregierung steht unter
anderem mit ihren Maßnahmen in der Kritik, die von verschiedenen
Wissenschaftlern als unverhältnismäßig und damit als
verfassungswidrig angesehen werden. Auch eine Vielzahl von
Gerichtsentscheidungen über das Handeln der Exekutive führt immer
wieder zu "verdienter" Richterschelte. Erschütterung über den
Zustand des Rechtsstaates Inzwischen ist die Erschütterung über den
Zustand des Rechtsstaates so groß, dass man hilfs- oder
verzweifelterweise dazu übergehen könnte, sich – trotz ihrer
Weisungsgebundenheit – Unterstützung von Staatsanwaltschaften (und
in der Folge von der Strafgerichtsbarkeit) zu beschaffen, anstatt
sich wie in der Vergangenheit immer wieder an die
Verwaltungsgerichte zu wenden. Muster für Strafanzeigen gegen ganze
Landesregierungen sind im Internet abrufbar. Auch wird neuerdings
laut über eine mögliche im Hintergrund laufende Erpressung von
Regierenden spekuliert, was einen neuen Erklärungsansatz für die
"konsistente Inkonsistenz" der Corona-bezogenen
Exekutiventscheidungen böte. Eine Antwort der Staatskanzlei des
Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW) auf eine Anfrage nach dem
Informationsfreiheitsgesetz NRW zeigt eine bedenkliche
"Synchronizität" zwischen der Anordnung einer Maskenpflicht in NRW
und ihrer Bewertung durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW auf:
Der Anfragende (der zugleich der Autor dieses Beitrages ist) wandte
sich am 28. Juni 2020 an die Staatskanzlei NRW, um sich die
Dokumentation der Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Maskenpflicht in
diesem (seinem) Bundesland offenlegen zu lassen. Gefragt wurde
unter anderem:…weiterlesen hier:
https://kenfm.de/quo-vadis-rechtsstaat-von-oliver-maertens/ KenFM
bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Meinungsartikel und
Gastbeiträge müssen nicht die Sichtweise der Redaktion
widerspiegeln. Alle weiteren Beiträge aus der Rubrik „Tagesdosis“
findest Du auf unserer Homepage: https://kenfm.de/tagesdosis/ Jetzt
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werden, erfreut sich das Verhältnis zwischen Regierenden und
Rechtsprechung anscheinend einer immer geringer werdenden
kritischen Distanz. Die wechselseitige Kontrolle der Gewalten, ein
zentrales Element in einem Rechtsstaat, scheint zu schwach
ausgeprägt, um Freiheitsrechte und Verhältnismäßigkeit wirksam
schützen zu können – wie eine Anfrage nach dem
Informationsfreiheitsgesetz und ein Gerichtsurteil in
Nordrhein-Westfalen aktuell belegen. Das Rechtsstaatsprinzip bindet
alle drei staatlichen Gewalten: Gesetzgebung, vollziehende Gewalt
und Rechtsprechung. Diese Akteure, zuzüglich der "vierten Gewalt"
in Form der die Bürger informierenden Medien, sind im Zusammenhang
mit COVID-19 immer wieder berechtigter Kritik ausgesetzt. So hat
beispielsweise der Deutsche Bundestag am 25. März 2020 eine
"epidemische Lage von nationaler Tragweite" festgestellt – doch die
beim Robert Koch-Institut angesiedelte Arbeitsgemeinschaft
Influenza widerlegte diese Einschätzung bereits 14 Tage zuvor! Wer
nun glaubt, dass diese Fehleinschätzung schnell erkannt und die
"epidemische Lage" unverzüglich wieder aufgehoben wird, der muss
sich "eines Schlechteren belehren lassen": Sogar in Kenntnis eines
vorliegenden Rechtsgutachtens wird die epidemische Lage rechts- und
verfassungswidrig aufrechterhalten. Die Bundesregierung steht unter
anderem mit ihren Maßnahmen in der Kritik, die von verschiedenen
Wissenschaftlern als unverhältnismäßig und damit als
verfassungswidrig angesehen werden. Auch eine Vielzahl von
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wieder zu "verdienter" Richterschelte. Erschütterung über den
Zustand des Rechtsstaates Inzwischen ist die Erschütterung über den
Zustand des Rechtsstaates so groß, dass man hilfs- oder
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in der Folge von der Strafgerichtsbarkeit) zu beschaffen, anstatt
sich wie in der Vergangenheit immer wieder an die
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laut über eine mögliche im Hintergrund laufende Erpressung von
Regierenden spekuliert, was einen neuen Erklärungsansatz für die
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Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW) auf eine Anfrage nach dem
Informationsfreiheitsgesetz NRW zeigt eine bedenkliche
"Synchronizität" zwischen der Anordnung einer Maskenpflicht in NRW
und ihrer Bewertung durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW auf:
Der Anfragende (der zugleich der Autor dieses Beitrages ist) wandte
sich am 28. Juni 2020 an die Staatskanzlei NRW, um sich die
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