EU ändert Regelung zum Schutz vor Gentechnik für Covid-Impfstoff | Von Bernhard Loyen
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vor 4 Jahren
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Deutschland ist Mitglied bei Genomprojekt der EU Ein Kommentar von
Bernhard Loyen. Das Entsetzen ist groß, die Meinung annähernd
einheitlich. Russland geht hinsichtlich eines Impfstoffes gegen das
Sars.Cov-2 Virus fahrlässig mit seinen Bürgern um. Die Süddeutsche
weiß, dass Putin mit der Gesundheit seiner der Menschen in Russland
spiele (1). Die ZEIT analysiert umgehend das Mittel als
Möchtegernimpfstoff (2). Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ließ
den Deutschlandfunk wissen, dass er die Zulassung des russischen
Coronavirus-Impfstoffs nach verkürzter Testphase für gefährlich
hält (3). Zulassung oder Registrierung? Zur russischen und
erweiterten Impfstoffdebatte empfehle ich zwei im Schriftartikel
verlinkte Beiträge auf den NachDenkSeiten (4,5). Ist die
geheuchelte Empörung hinsichtlich gesundheitlicher Gefährdung der
Menschen, speziell aus den Reihen der Politik angebracht? Es findet
sich die EU-Verordnung 2020/1043 des Europäischen Parlaments und
Rates vom 15.Juli 2020 (6). Das Thema lautet im Behördenduktus,
Zitat: Verordnung über die Durchführung klinischer Prüfungen mit
genetisch veränderte Organismen enthaltenden oder aus solchen
bestehenden Humanarzneimitteln zur Behandlung oder Verhütung der
Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) und deren Abgabe. Auf fünf
Seiten, in 26 Einzelpunkten wird die Verfügung dargelegt. Die
vermeintliche Notwendigkeit wird in Punkt 1 nochmals beschrieben,
Zitat: Am 30. Januar 2020 erklärte die Weltgesundheitsorganisation
(WHO) den Ausbruch zur gesundheitlichen Notlage von internationaler
Tragweite. Am 11. März 2020 stufte die WHO COVID-19 als Pandemie
ein. In weiteren Einzelpunkten wird das bisherige Procedere, die
bisherigen Richtlinien der Zulassung eines neuen Arzneimittels
zusammengefasst. Unter Punkt 8 wird hingewiesen, dass Zitat: Die
Erfahrung zeigt, dass bei klinischen Prüfungen mit Prüfpräparaten,
die GVO enthalten oder aus solchen bestehen, das Verfahren zur
Einhaltung der Anforderungen der Richtlinien 2001/18/EG und
2009/41/EG hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsprüfung und der
Genehmigung durch die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats
komplex ist und einen erheblichen Zeitaufwand erfordern kann. GVO
ist die Abkürzung für gentechnisch veränderten Organismen. Der
Punkt 10 erläutert den überforderten Beamten und
Politiker…weiterlesen hier: KenFM bemüht sich um ein breites
Meinungsspektrum. Meinungsartikel und Gastbeiträge müssen nicht die
Sichtweise der Redaktion widerspiegeln. Alle weiteren Beiträge aus
der Rubrik „Tagesdosis“ findest Du auf unserer Homepage:
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genetisch veränderte Organismen enthaltenden oder aus solchen
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Tragweite. Am 11. März 2020 stufte die WHO COVID-19 als Pandemie
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Erfahrung zeigt, dass bei klinischen Prüfungen mit Prüfpräparaten,
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