Tagesdosis 6.4.2020 - „Eklatant verfassungswidrig“

Tagesdosis 6.4.2020 - „Eklatant verfassungswidrig“

6 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren
Den vollständigen Tagesdosis-Text (inkl ggf. Quellenhinweisen und
Links) findet ihr hier: Die erste Juristin im Land zieht wegen der
Grundrechtseinschänkungen durch die Corona-Maßnahmen vor das
Bundesverfassungsgericht — weitere werden folgen. Ein Kommentar von
Tilo Gräser Mit einer Verfassungsklage will die Heidelberger
Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner gegen die offiziellen
Maßnahmen vorgehen, die das öffentliche Leben beschränken. Diese
verletzen laut der Anwältin massiv die Grundrechte der
Bundesbürger, weshalb sie bis vor das Bundesverfassungsgericht
gehen will. „Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind
eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem
Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in
Deutschland.“ Das hat die Rechtsanwältin Beate Bahner am Freitag
erklärt. Die Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg hat
deshalb nach eigenen Angaben eine Normenkontrollklage gegen die
CoronaVerordnung von Baden-Württemberg angekündigt. Sie wolle
notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gehen.
Bahner sieht alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer als
verfassungswidrig an, wie sie in einer Pressemitteilung erklärt
„Insbesondere sind diese Maßnahmen nicht durch das
Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen
Tagen in Windeseile überarbeitet wurde. Wochenlange
Ausgehbeschränkungen und Kontaktverbote auf Basis der düstersten
Modellszenarien (ohne Berücksichtigung sachlich-kritischer
Expertenmeinungen) sowie die vollständige Schließung von
Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer
Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen sind grob
verfassungswidrig.“ Risikogruppen besser schützen Die Infektion
durch das neue Virus Sars-Cov 2 und die von ihm laut
Weltgesundheitsorganisation WHO ausgelöste Krankheit Covid-19
stellen laut Bahner „keine schwerwiegende Gefahr für die
Allgemeinheit“ dar. Das werde durch die vorliegenden Zahlen und
Statistiken belegt. Diese würden zeigen, „dass die Corona-Infektion
bei mehr als 95 Prozent der Bevölkerung harmlos verläuft (oder
vermutlich sogar bereits verlaufen ist)“. Die Fachwältin hebt
hervor, das stattdessen die Risikogruppen wie Ältere und Menschen
mit Vorerkrankungen (ca. 4,5 Prozent der Bevölkerung) beachtet
werden müssten: „Diese Menschen sind durch geeignete Maßnahmen
sowohl der Regierung als auch der Risikogruppen selbst zu schützen:
Etwa durch Schleusen vor den Altenheimen, durch Aufklärung der
Übertragungswege (nur durch Tröpfcheninfektion), durch
Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen sowie insbesondere durch
eigenverantwortliche Schutzmaßnahmen dieser gefährdeten Menschen
selbst in den Wochen der Epidemie.“ Bahner fordert
außerdem…weiterlesen hier: KenFM bemüht sich um ein breites
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