Tagesdosis 22.2.2020 - Presse-Feigheit 2.0

Tagesdosis 22.2.2020 - Presse-Feigheit 2.0

15 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren
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Links) findet ihr hier:
https://kenfm.de/tagesdosis-22-2-2020-presse-feigheit-2-0/
Aktuelles und wegweisendes Urteil des OLG Hamburg zur
De-Anonymisierung von Autoren politischer Beiträge und Hetze im
Internet wird in den Massenmedien komplett ignoriert. Ein Kommentar
von Christiane Borowy. „Hass ist ein Gift in unserer Gesellschaft“
zitiert die Tagesschau am 20.02.2020 (1) Angela Merkel nach den
Ereignissen in Hanau, bei denen 11 Menschen getötet wurden und das
als rechtsextremistisch motiviertes „Massaker“ (2) bezeichnet wird.
Während die massenmedialen Blätter in diesen Tagen über
rechtsextremen Terror und Hetze in Hanau fabulieren und sich
echauffieren, regt sich kein Hauch im Blätterwald in Bezug auf ein
Urteil, das Prozess- und Mediengeschichte schreiben könnte. Frau
Merkel hat natürlich vollkommen Recht. Hetze im Internet geht gar
nicht. Da sind wir uns alle einig. Sogar das Oberlandesgericht in
Hamburg. Es hat in einem entscheidenden Urteil vom 18.2 2020
zugelassen, dass Autoren, die politisch motivierte Beiträge in der
Enzyklopädie Wikipedia veröffentlichen de-anonymisiert werden
dürfen. Das betrifft etwa 300 Autoren auf Wikipedia, denen es
erlaubt ist, kontroverse Beiträge zu kontrollieren, und das unter
einem Pseudonym. Den Journalisten Dirk Pohlmann und Markus Fiedler
ist es gelungen, die Identität eines der Autoren offenzulegen, der
unter dem Namen „Feliks“ Beiträge subjektiv redigiert hat. Das sah
so aus, dass er Wikipedia-Einträge zu Biographien von Politikern
der Linkspartei redigiert hat, obwohl er selbst Mitglied der Linken
ist und sogar mal im Vorstand der bayerischen PDS war. Weiterhin
hat er Beiträge gebrandmarkt und verächtlich gemacht, die nicht
seiner politischen Haltung zum Nahost-Konflikt entsprachen. (3
kompa) Nachdem „Feliks“ versucht hat per einstweiliger Verfügung zu
erreichen, dass er anonym bleiben kann, hatte im Februar 2019 das
Landgericht Hamburg bereits entschieden, dass die Offenlegung
zulässig ist, und das Oberlandesgericht Hamburg hat dieses Urteil
nun vor wenigen Tagen, am 18.02.2020 bestätigt. Wie der Anwalt der
Journalisten schreibt, hat das Oberlandesgericht außerdem die
Hürden zur De-Anonymisierung von Autoren, die nachweisbar
Interessenkonflikte haben und die sich politisch äußern und
abwertend kommentieren, herabgesenkt. Eine solche Entscheidung hat
es im Medienrecht noch nicht gegeben. Es hat jemand im Internet
manipuliert und Hetze gegen Andersdenkende betrieben, im
Verborgenen. Jetzt gibt es ein Urteil des Oberlandesgerichtes
Hamburg, das es zulässt, dass derjenige dies nicht mehr im
Verborgenen tun kann. „Ein medialer Heckenschütze wurde enttarnt.“,
„Gericht stützt Investigativ-Journalisten“, oder „Keine Chance für
heimliche Zensur“ wären mögliche Schlagzeilen in den Medien, doch
es herrscht mediales Massenschweigen. Warum passt diese Erzählung
nicht in das mediale Narrativ? Was ist da los im
Mediensystem?…weiterlesen
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