Ist das gerecht | BGH-Urteil: Bürgerlicher Name begründet Anrecht auf Domain - Mein Name, meine Webseite, meine URL
Der eigene Name als Domain für die persönliche Website: Doch weil
die Adresse schon belegt ist, zieht eine Frau vor Gericht. Der BGH
entscheidet: Zurecht. Der bürgerliche Name kann einen Anspruch au…
8 Minuten
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Beschreibung
vor 8 Jahren
Der eigene Name als Domain für die persönliche Website: Doch weil
die Adresse schon belegt ist, zieht eine Frau vor Gericht. Der BGH
entscheidet: Zurecht. Der bürgerliche Name kann einen Anspruch auf
die entsprechende URL begründen. Ist das gerecht? >> Artikel
zum Nachlesen:
https://detektor.fm/digital/ist-das-gerecht-streit-um-domain
die Adresse schon belegt ist, zieht eine Frau vor Gericht. Der BGH
entscheidet: Zurecht. Der bürgerliche Name kann einen Anspruch auf
die entsprechende URL begründen. Ist das gerecht? >> Artikel
zum Nachlesen:
https://detektor.fm/digital/ist-das-gerecht-streit-um-domain
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